Ungezügelte Aggressionen im Straßenverkehr.
In Hamm auf der Südstraße gerieten am Donnerstagmittag, 22. 10., ein Radler und ein Autofahrer aneinander, und zwar handfest – der Radfahrer landete im Krankenhaus.
„Die beiden Verkehrsteilnehmer trafen in Höhe der Brückenstraße aufeinander“, berichtet die Hammer Polizei. Der 61-jährige Radfahrer fuhr auf der Südstraße in Richtung Norden, parallel zu ihm befand sich ein Mercedes-Benz.
In der Folge geriet der Radler mit dem 31-jährigen Mercedesfahrer zunächst durch das geöffnete Fenster in Streit: Der Grund: Er nutzte den Radweg nicht, sondern fuhr auf der Straße.
Das brachte den Autofahrer offenbar so in Rage, dass die verbale Streiterei in Handgreiflichkeiten ausartete. „Der weitere Verlauf wird im Rahmen der sich anschließenden Ermittlungen und Vernehmungen zu klären sein“, schildert die Polizei den noch etwas nebulösen Sachstand. Der Radfahrer stürzte jedenfalls auf die Straße und musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.
Er konnte es nach ambulanter Behandlung wieder verlassen.
„Es besteht der Verdacht, dass er durch den Autofahrer absichtlich gerammt wurde“, stellt die Polizei den Sachstand vom Abend fest. Der Mercedesfahrer muss sich nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten und wurde an Ort und Stelle seinen Führerschein los.
Wann muss man einen Radweg benutzen?
Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 StVO besteht auf dem Radweg die Pflicht, diesen in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, sofern dies durch die Zeichen 237, 240 und 241 angeordnet wird. Fehlt es an einem derartigen Schild, ist eine Radwegebenutzungspflicht nicht gegeben. In solchen Situationen darf indes mit dem Fahrrad auch die Fahrbahn für Autos befahren werden. Grund dieser Regelung ist der, dass es bei baulich abgesetzten Radwegen oftmals vermehrt zu Unfällen im Straßenverkehr kommt. Im Vergleich dazu reduziert sich die Unfallgefahr bei der Führung des Radverkehrs auf der Straße.