98 % missachteten „Schrittgeschwindigkeit“ – 11 fuhren schneller als 60 km/h

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Spielstraße, Symbolbild Pixbay

„Schrittgeschwindigkeit“ bitte – das Thema sorgt in Schwerte weiter für Diskussionen.

Nach mehreren Bürgerbeschwerden und kontroverser medialer Berichterstattung über von der Polizei „geschätzte“ Tempoverstöße in der Gasstraße (verkehrsberuhigt) haben Polizei und Stadt Schwerte nun mal gründlich erforscht, wie viele dort tatsächlich zu schnell fahren – und um wieviel km/h zu schnell.

Das Ergebnis: Nur 2 Prozent aller erfassten Verkehrsteilnehmer hielten sich tatsächlich an die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit.

„En leistungsstarkes Verkehrserfassungssystem, das aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Personen und Kennzeichen speichert, hat von Donnerstag bis Montag, 15. bis 19.10.2020, insgesamt 2369 Fahrzeuge gezählt“, berichtet Polizeisprecher Christian Stein am heutigen Mittwochmorgen.

„Von diesen hielten 98 Prozent keine Schrittgeschwindigkeit ein. Trauriger Spitzenreiter war ein Verkehrsteilnehmer mit 67 km/h – insgesamt wurden 11 Fahrzeuge mit mehr als 60 km/h erfasst.“

Für die Kreispolizei Unna ist dieses Ergebnis eindeutig.

„Die wichtige und ernüchternde Erkenntnis dieser Auswertung ist, dass in der Gasstraße deutlich zu schnell gefahren wird. Weil sich hier ein Seniorenheim, ein Stadtpark und in unmittelbarer Nähe auch eine Schule befinden, handelt sich es nicht umsonst um einen schutzwürdigen Bereich, in dem Schrittgeschwindigkeit gilt. Die jüngsten Ergebnisse bestärken uns darin, weiterhin Kontrollen durchzuführen und Tempoverstöße konsequent zu ahnden“, betont Polizeihauptkommissar Andreas Vallieri, Leiter der Polizeiwache Schwerte.

Er ergänzt: „Da es sich lediglich um Daten der Verkehrserhebung handelt, die nicht zur repressiven Geschwindigkeitsüberwachung genutzt werden können, kommen die Verkehrsteilnehmer, die mit teilweise 50 km/h zu schnell unterwegs waren, noch mit einem blauen Auge davon – denn sonst hätten wir über uns über Ordnungswidrigkeitenverfahren unterhalten, die hohe Bußgelder und Fahrverbote nach sich gezogen hätten.“

So schnell ist „Schrittgeschwindigkeit“:

Was unter Schrittgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verstehen ist, war lange umstritten und nicht geregelt.. Das OLG Hamm hat nun im Beschluss vom 28.11.2019 – 1 RBs 220/19 – als Schrittgeschwindigkeit maximal 10 km/h festgelegt. Jeder Kraftfahrer darf somit, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (§ 42 StVO, Zeichen 325.1), höchstens 10 km/h fahren.

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