Gerichte kippen Corona-Isolation und Beherbungsverbote

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Fotoquelle Pixabay

Immer mehr Corona-Anordnungen werden gerichtlich kassiert. Heute (15. 10.) wurden gleich zwei Eilanträge bekannt.

Eine Pflegeheimbewohnerin im Kreis Lippe klagte erfolgreich gegen die coronabedingte Isolationsanordnung. Laut Medienberichten vom Mittag gab das Verwaltungsgericht Minden einem Eilantrag für eine aufschiebende Wirkung gegen die Allgemeinverfügung des NRW-Sozialministeriums zum Schutz von Pflegeeinrichtungen statt (Az: 7 L 729/20).

Das private Interesse der Antragstellerin, von einer Isolierung verschont zu bleiben, überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Allgemeinverfügung, erklärte das Gericht. Zudem sei die Verfügung teilweise „offensichtlich rechtswidrig“.

Nach der Verordnung zum Schutz von Pflegeeinrichtungen können Pflegebedürftige, bei denen eine Corona-Infektion nicht ausgeschlossen werden könne, nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts getrennt von den anderen Bewohnern gepflegt werden.

Für die umstrittene Isolierungsanordnung fehle es an einer tauglichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, erklärte das Gericht. Die zuständige Behörde müsse selbst prüfen, ob die Voraussetzungen einer Isolierung vorliegen, und dürfe dies nicht der Einrichtungsleitung überlassen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Beherbergungsverbot in BW gekippt:

Ravensburg – Quelle Pixabay

Urlaub im Kreis Ravensburg in Baden-Württemberg wollte ein Mann aus NRW machen – das Beherbergungsverbot machte ihm einen Strich durch die Rechnung.

Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom heutigen Donnerstag einem Eilantrag gegen das strittige Beherbergungsverbot stattgegeben, das neben BW auch viele andere Bundesländer verfügt haben – für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.

Der Antragsteller (aus einem Risikogebiet in NRW) hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Den kann er nun, gerichtlich verfügt, auch antreten. Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht in Mannheim bestätigte. Es können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20). (Quelle: WELT.de)

Beherbergungsverbot in Niedersachsen gekippt:

Auch in Niedersachsen ist das Beherbergungsverbot vorläufig aufgehoben worden. Geklagt hatte hier der Betreiber eines Ferienparks. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erklärte das Beherbergungsverbot für Touristen aus „Corona-Hotspots“ (wie auch den Kreis Unna) im Eilverfahren für rechtswidrig. Der Beschluss sei unanfechtbar.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich „mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren könne es allerdings noch Monate dauern. Zur Begründung teilte das OVG mit, dass es zweifelhaft sei, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei. (Quelle: Tagesschau.de)

Sachsen hebt Beherbergungsverbot ab Samstag auf:

Das Bundesland Sachsen hat am Donnerstag angekündigt, das Beherbergungsverbot kurzfristig abzuschaffen. Ab Samstag müssen Reisende für die touristische Übernachtung im Freistaat keinen frischen negativen Coronatest mehr vorweisen. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) appellierte zugleich, sich an die Regeln zu halten.

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