Platanenallee: Gefühltes Chaos auf Unnas Fahrradstraße?

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Die Platanenallee ist seit Frühsommer vorigen Jahres "Fahrradstraße". Klappt das? Oder ist es nur Flickwerk und Symbolpolitik?

Ein Leser aus Unna schildert uns eine Beobachtung, die er in ähnlicher Weise schon wiederholt auf der Platanenallee gemacht hat. Diese ist, wie berichtet, seit einigen Monaten als „Fahrradstraße“ ausgewiesen. Sprich, Fahrradfahrer genießen dort Vorrang vor dem motorisierten Verkehr, der sich an Tempo 30 zu halten hat.

Funktioniert das mit der Fahrradstraße? Unser Leser Dirk Kimpel meint: eher nicht.

„Privater Natur musste ich nun mehrfach in die neue Fahrradstraße. Morgens um 8 und mittags gegen 12.

Die Bilder, die sich dort auftun, können Bücher füllen. Aber eher Krimibücher.

Die Fahrradfahrer bahnen sich ihren Weg (sollen sie auch, ist ja eine Fahrradstraße), auch über den Bürgersteig, der durch parkende Fahrzeuge eh schon verengt ist. Aber ja – wo sollen sie hin! Auch auf der Straße halten die Autos.

Wenn selbst Berufskraftfahrer nicht verstehen, was und wie Fahrradstraße gelebt wird, wie sollen es andere Fahrzeugführer dann schaffen!“

Wir fragten bei der Unnaer Polizei nach, ob die noch junge Fahrradstraße in irgendeiner Weise verkehrspolizeilich auffällig ist. Polizeisprecher Bernd Pentrop verneinte das:

„Seit Einrichtung der Fahrradstraße auf der Platanenallee ist es zu keinen Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Radfahrern gekommen (Quelle: Euska). Bürgereingaben sind seither an dieser Stelle ebenfalls nicht eingegangen.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen BSD-Beamten sind auch ihm aktuell keine Auffälligkeiten bekannt.“

Fahrradstraße – Erforderlichkeit

Um die Ausweisung der Platanenallee als Fahrradstraße gab es unter Unnas Parteien Streit. Die Grünen und der ADFC mussten sich vorhalten lassen, dies sei ein reines ideologisch motiviertes Prestigeobjekt.

Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sind (§ 45 Absatz 9 Satz 1 StVO). Das gilt auch für die das Zeichen 244.1 (Anfang einer Fahrradstraße). Man darf also eine Fahrradstraße nur einrichten, wenn es zwingend erforderlich ist. Zudem dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur bei einer qualifizierten Gefahrenlage wegen besonderer örtlicher Verhältnisse verfügt werden (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO).

5 KOMMENTARE

  1. Auch wir als ADFC sind nicht zufrieden mit der derzeitigen Situation auf der Platanenallee. Es ist noch zu viel Autoverkehr auf dieser Fahrradstraße und es wird zu schnell gefahren. Wenn wir die Verkehrswende ernst nehmen, brauchen wir vor allem sichere, möglichst vom Autoverkehr getrennte Radverbindungen.

    Eine Überlegung wäre hier, die Zufahrt vom Kreisverkehr nur noch für Busse zu ermöglichen. Besucher des Kreishauses und Anwohner könnten über den Kreishausparkplatz ihr Ziel erreichen. Für den KFZ-Durchgangsverkehr stehen mit Fr.-Ebert-Straße und Hammer Straße zwei weitere Nord-Süd-Verbindungen für den Autoverkehr zur Verfügung. Außerdem müsste die Fahrbahndecke der Platanenallee dringend repariert werden.

    Der ADFC hofft, dass die im Wahlkampf versprochene Fahrradfreundlichkeit nun zügig umgesetzt wird und komfortable Radverbindungen in Unna realisiert werden. Die Bereitschaft, aufs Fahrrad umzusteigen, ist groß.

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