Auf das ausdrückliche Pro der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund zum Flughafen (Studie „Regionalwirtschaftliche Effekte des Flughafens Dortmund, Untersuchung des Institutes für Verkehrswissenschaft Münster (IVM)) antwortet die Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF) mit folgender Stellungnahme:
„Der Flughafen ist eine Jobmaschine, so Udo Mager, Geschäftsführer des Dortmunder Flughafens. Rund 6.550 Erwerbstätige seien vom Flughafen Dortmund abhängig. Laut einer IVM-Studie, die Udo Mager in der Aufsichtsratssitzung am 04. September 2020 präsentierte, wird eine Bruttowertschöpfung von rund 500 Mio. € erwirtschaftet.
Oder anders formuliert: Die seit 1998 bis einschließlich 2020 den Flughafen zur Verfügung gestellten Verlustausgleiche und Zuschüsse der Stadtwerke Dortmund und der Stadt in Höhe von rund 500 Mio. € sind gut angelegtes Geld gewesen, so die Botschaft von Udo Mager.
Das ist mitnichten der Fall.
Die Methodik der aktuellen Studie knüpft direkt an einer alten an, die bereits 2005 zu einem vergleichbaren Ergebnis gekommen ist. Damals führte der Vorgänger von Herr Prof. Gernot Sieg/IVM, Herr Prof. Hartwig aus, dass die verwendete Methodik der Studie nicht geeignet ist, eine Verkehrsinfrastruktur zu bewerten. Trotzdem wurde an dieser Methodik festgehalten.
Ein Beispiel hierzu:
In der Studie wird ausgeführt, dass die durch z.B. Geschäfts- und Urlaubsreise entstehenden Kaufkraftabflüsse nicht zu Lasten der Wirtschaftsregion Dortmund gegengerechnet werden, weil diese auch ohne das entsprechende Flugangebot in Dortmund entstanden wären. Fakt ist jedoch, dass erst durch die Billig-Flugpreise von WizzAir und Co. eine Nachfrage hervorgerufen wird, die ansonsten gar nicht bestanden hätte. Wird statt einer Geschäfts-Flugreise nach München (Flugpreis Eurowings: 99,98 € für Hin- und Rückflug ab Dortmund; ab Düsseldorf: 139,98 €) die Besprechung mittels Videokonferenz durchgeführt, dann entstehen keine Kaufkraftabflüsse. Werden die Kaufkraftabflüsse von 1 Mio. Urlaubsreisenden beispielsweise mit 500 € je Fluggast angesetzt, dann müssten 500 Mio. € von der erzielten Bruttowertschöpfung in Abzug gebracht werden.
Zum Zweiten werden Größen aus der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre vermischt und völlig abwegige Vergleiche gezogen. Im konkreten Fall wird das betriebswirtschaftliche Defizit den „Steuereffekten“ gegenübergestellt und davon abgesehen ist es nicht die Aufgabe der Dortmunder Stadtwerke ist, Steuereffekte in der Region zu generieren.
Zum Dritten werden die volkswirtschaftlichen Folgekosten völlig ausgeblendet. Das Umwelt-Bundesamt nennt für die emittierten Treibhausgase einen Preis von 180 € pro Tonne Kohlendioxid als zentralen Kostensatz für die Klimakosten. Werden die, in einer kürzlich veröffentlichen Studie des Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) bzw. des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) vom Flughafen initiierten Flugverkehre und deren klimaschädliche Wirkung allein für das Jahr 2019 mit 725.000 Tonnen C02-Äquivalente angesetzt, dann sind diese Klimakosten mit 130 Mio. € zu veranschlagen. Bleiben noch die zwingend einzupreisenden, aber nicht berücksichtigten Grundstücksentwertungen der Anwohner.
Zum Vierten tritt der Flughafen Dortmund als Förderer des Institutes für Verkehrswissenschaft Münster (IVM) auf. Hierzu verweisen wir auf das beiliegende Bild, zu finden auf der IVM-Interseite https://www.wiwi.uni-muenster.de/ivm/forschung/projekte/12737 . Das heißt, wir haben es hier mit einem klassischen Auftragsgutachten zu tun. Und wer die Kapelle bezahlt, der bestimmt auch die Musik, nach der getanzt werden darf.“
Mario Krüger, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF)