Zum heutigen ersten Schultag in NRW gilt – zunächst bis zum 31. August – die durchgehende Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen in NRW.
Trotz heftiger Kritik von Eltern, Lehrern, Sozialarbeitern und Medizinern hält Ministerpräsident Armin Laschet an der rigiden Regelung fest, die auch für die Unterrichtszeit gilt. So verfährt außer NRW kein anderes Bundesland.
Jedoch: Es sind jetzt doch „Maskenpausen“ erlaubt. Diese muss aber jede Schule für sich organisieren: Wie den Schülern ermöglicht werde, den Mund-Nasen-Schutz zeitweise abzunehmen, hänge von den Bedingungen und der Kreativität der jeweiligen Schule ab, sagte Schulstaatssekretär Mathias Richter am Dienstag in Düsseldorf.
Aufgrund des Maskenzwangs dürfen die Schulen indes auch der Sekundarstufe II ab 27 Grad im Klassenraum Hitzefrei geben (bisher galt das nur für die Unter- und und Mittelstufe).