Die zum neuen Schuljahr geltende Maskenpflicht an weiterführenden Schulen inklusive im Unterricht wird von der Lehrer- wie der Schülervertretung in NRW grundsätzlich befürwortet. Beide Verbände machen vor dem ersten Schultag am kommenden Mittwoch (12. 8.) aber noch Wünsche bzw. Forderungen geltend.
Der Lehrerverband scheiterte mit seinem Vorschlag von Gesichtsvisieren statt Masken bereits am Nein der Schulministerin, die Schüler sehen in Lehrern ohne Maske mögliche „Superspreader“ und fordern die durchgängige Maskenpflicht während des Unterrichts auch für Lehrerinnen und Lehrer.
Der Lehrerverband NRW spricht von einer „enormen Herausforderung für Schüler und Lehrkräfte.“ Die Maskenpflicht schränke die Kommunikation und damit das gesamte Unterrichtsgeschehen deutlich ein.
Aus pädagogischer Sicht sei ein Unterricht ohne Maske wünschenswert. „Andererseits steigen die Infektionszahlen in NRW deutlich an. Für lehrer nrw hat der Schutz aller am Schulleben Beteiligten immer höchste Priorität“, so die Lehrervertretung.
Zudem „wäre ein (weiterer) mehrwöchiger kompletter Lockdown des Schulsystems, wie wir ihn seit dem 16. März erleben mussten, nicht verantwortbar“, unterstreicht lehrer nrw, denn es habe sich klar gezeigt, „dass das Lernen auf Distanz den Präsenzunterricht auch nicht ansatzweise ersetzen kann.“
Gerade bei den vorhergesagten hohen Temperaturen zum Schuljahresbeginn sei es allerdings „eine hohe Belastung für den Organismus, von morgens bis nachmittags ununterbrochen eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Auch dieser Aspekt gehört zur Fürsorgepflicht des Landes gegenüber Schülern und Lehrkräften.“
Daher regt der Verband an, z. B über „flexible Pausenzeiten“ nachzudenken, damit Schülerinnen und Schüler unter Einhaltung der Abstandsregeln auf dem Schulhof „zumindest für einige Minuten die Maske abnehmen dürfen, um durchzuatmen“.
Auch für Lehrerinnen und Lehrer sollte es entsprechende Entlastungen geben, etwa durch Gesichtsvisiere statt Mund-Nasen-Masken, so der Verband. Diese Anregung hat Schulministerin Yvonne Gebauer jedoch bereits gegenüber dpa zurückgewiesen: Der Infektionsschutz durch ein Visier – etwa aus Plexiglas – sei nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nicht genauso sicher wie eine eng am Gesicht anliegende Mund-Nase-Bedeckung.
Die LandesschülerInnenvertretung LSVNRW geht forscher vor. Sie fordert: Auch Lehrerinnen und Lehrer müssen im Unterricht durchgängig Mund-/Nasenschutz tragen. Laut der ministeriellen Schulmail ist die Maske für Lehrkräfte im Klassenzimmer nur in Situationen verpflichtend, in denen sie die 1,5 Meter-Abstandsregel nicht einhalten können.
Die Schülervertretung sieht jedoch die Gefahr, dass Lehrkräfte, die ständig die Klassenräume wechseln, dadurch zu „Superspreadern“ werden.Sie führt aus:
Die LSV NRW begrüßt grundsätzlich die kürzlich angekündigte Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände. Die Konzentrationsschwierigkeiten, die Kosten und auch die Kommunikationsprobleme, die mit einer Maskenpflicht im Unterricht einhergehen, sind bekannt.
Eine Maskenpflicht, so anstrengend das Tragen einer Maske für alle Beteiligten auch ist, ist aktuell leider dennoch unabdingbar, um nachhaltigen Unterricht zu sichern. Gerade in den Kursräumen ist aufgrund der geringen Abstände sowie der Durchmischungen, die das Ministerium in Kauf nimmt, die Ansteckungsgefahr ansonsten hoch.
Würden Ansteckungen an Schule passieren, müsste der Präsenzbetrieb wieder heruntergefahren werden – zum Leiden aller Schüler*innen.
Daher sieht die LSV NRW eine Maskenpflicht, soweit medizinisch notwendig, als unabdingbar für eine Aufnahme des Präsenzunterrichts.
#1 Lehrkräfte dürfen keine Superspreader werden
Jedoch sollten auch Lehrkräfte verpflichtend eine Maske im Unterricht tragen müssen. Ansonsten können sie, aufgrund ihrer Kurswechsel und dem Aufenthalt im Lehrer*innenzimmer, zu Superspreadern an Schule werden.
#2 Mehr Pausen, auch ohne Maske
Um den Unterricht unter einer Maske in den stickigen und heißen Schulgebäuden NRWs angenehmer zu machen müssen, mehr Pausen geschaffen werden. Diese können nicht daraus bestehen, mit einer Maske bei 30 Grad in der Sonne zu stehen. Es müssen Pausenzeiten von der Maske geschaffen werden.
#3 kreative Unterrichtslösungen
Für solche Pausen kommen kreative Umsetzungen des Unterrichts in Betracht. Lehrkräfte sollten in Absprache mit ihrem Kurs auf Unterricht in heißen Klassenräumen verzichten und das Schulgelände verlassen – denn dort gilt keine Maskenpflicht. Außerhalb des Schulgeländes können die Sicherheitsabstände eingehalten werden, sodass das Absetzen der Masken auch möglich ist. So sind Exkursionen ins Freie genauso wie herkömmlicher Unterricht im Freien aktuell sinnvoll.
#4 Unterricht im Freien
Für den Unterricht im Freien braucht es aber Hilfestellungen für Lehrkräfte. Hier ist das Schulministerium gefragt, in seiner Handreichung auch Anregungen für den Unterricht im Freien zu geben. Gerade Sportunterricht kann nicht unter denselben Leistungsstandards und mit Maske stattfinden. Hier müssen die Anforderungen verringert werden und der Unterricht nach draußen verlagert werden.
#5 Distanzunterricht im Nachmittagsbereich
Gerade der Unterricht im Nachmittagsbereich ist für die Abschlüsse oft weniger relevant. Gleichzeitig sind zu diesem Zeitpunkt die Schulgebäude am heißesten. Daher fordert die LSV NRW, Unterricht nach der Mittagspause ganz oder teilweise im Distanzunterricht abzuhalten. Dabei sollten vor allem Schüler*innen, die ein Fach nicht schriftlich belegen in Distanz unterrichtet werden . So müssen Schüler*innen und Lehrkräfte ihre Masken nicht länger als notwendig tragen. Dieser Distanzunterricht muss für alle Schüler*innen zugänglich sein, es müssen mehr Geräte gestellt werden, um auch Schüler*innen aus sozial schwachen Familien gleiche Chancen zu geben. Zudem darf der Distanzunterricht nicht bewertet werden, er ist schlichtweg nicht gleichwertig gegenüber dem Präsenzunterricht.
#6 Hitzefrei, auch für die Sek II
Die Behauptung, dass heiße Temperaturen nur Schüler*innen der Sekundarstufe I zu setzen sollen, kritisiert die LSV NRW schon lange. Insbesondere aber bei einem Unterricht unter einer Maske ist es essentiell, dass auch der Unterricht der Sek II aufgrund von zu hohen Temperaturen ausfällt. Aktuell sollten schließlich auch alle Schulen auf Distanzunterricht vorbereitet sein, sodass die Schüler*innen auch unproblematisch in der Distanz unterrichtet werden können.
#7 kostenfreie Masken für Schüler*innen
Eine OP-Maske soll nach spätestens zwei Stunden gewechselt werden, bei einer Maske aus Baumwolle schwankt die Zeit der Durchnässung etwas. Bei einem Regelbetrieb an einem Gymnasium würde ein*e Schüler*in also in der reinen Unterrichtszeit bereits 15 Masken verbrauchen – hohe Kosten, die das Schulministerium auf Schüler*innen und Eltern abwälzen möchte. Im Gegensatz zu dieser Regelung ist im Berufsleben klar, dass die*der Arbeitgeber*in (nach § 3 Arbeitsschutzgesetz) zur Bereitstellung von den, von ihm vorgeschriebenen, Schutzmaßnahmen verpflichtet ist. Für das Schulministerium und deren Schüler*innen, die in den meisten Fällen nicht mal Geld verdienen, soll das aber nicht gelten. Die LSV NRW fordert daher, dass das Schulministerium ausreichend Masken für alle Schüler*innen bereitstellt und sich nicht aus seiner Verantwortung stiehlt.