Er trug keinen Mundschutz. Und als ih eine Angestellte darauf hinwies, verprügelte er sie.
Polizeieinsatz am Mittwochmorgen (01.07.2020) in einem Supermarkt in Schwerte-Holzen.
Ein 39-jähriger Kunde betrat gegen 08.50 Uhr den Markt am Rosenweg ohne vorgeschriebene Schutzmaske. Als ihn eine Angestellte darauf aufmerksam machte, dass eine Schutzmaskenpflicht gilt, schlug er ihr die Brille von der Nase.
Die Frau wehrte sich und stieß den aggressiven Kunden weg. Daraufhin schlug der 39-Jährige der Mitarbeiterin mehrfach ins Gesicht und trat auf sie ein.
Als Zeugen die Auseinandersetzung bemerkten, floh der Mann.
Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung trafen alarmierte Einsatzkräfte der Polizei den 39-Jährigen in der Straße Im Bohlgarten an, nahmen ihn vorläufig fest und brachten ihn auf die Wache Schwerte.
Die Angestellte des Supermarktes wurde leicht verletzt.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hagen wurde der 39-Jährige ohne festen Wohnsitz im Laufe des Tages entlassen. Gegen ihn wurde Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Quelle: Kreispolizei Unna
Völlig unverständlich! Laut StGB beträgt das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ein minder schwerer Fall durch gefährliche Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Da der Tatverdächtige ohne festen Wohnsitz ist, besteht doch, so ist es den Erläuterungen des Gesetzes zu entnehmen, der Haftgrund der Fluchtgefahr. Weshalb wird er dann auf freien Fuß gesetzt?