Am nächsten Montag dürfen endlich wieder alle Kinder in die Kita; zu eingeschränkten Betreuungszeiten allerdings.
Auch Unnaer Eltern sollen deshalb in den Monaten Juni und Juli nur die Hälfte ihrer gewohnten Kitabeiträge zahlen.
Eine solche Lösung hatte vor zwei Wochen das Land NRW aufgrund der coronabedingt verkürzten Betreuung angekündigt. „Wir beabsichtigen eine schnelle und unbürokratische Umsetzung“, versichert Unnas Beigeordnete Kerstin Heidler:
Nachdem in den letzten Monaten in den Kindertageseinrichtungen nur eine Notbetreuung möglich war, startet am kommenden Montag wieder eine eingeschränkte Regelbetreuung für die Kinder. Der Betreuungsumfang reduziert sich allerdings für jedes Kind um 10 Wochenstunden. Deshalb hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Den Ausfall sollen sich Land und Kommunen hälftig teilen.
Aktuell wird im Rathaus an der Umsetzung der neuen Regelungen gearbeitet. Die Beigeordnete für Jugend, Kerstin Heidler, begrüßt die Entlastung für die Familien: „Um das Verfahren schnell und unbürokratisch umzusetzen, beabsichtigen wir, die Elternbeiträge im Juni aussetzen und im Juli zu erheben, statt die monatlichen Elternbeiträge für diese Zeit um jeweils die Hälfte zu reduzieren.“
Das heißt für die Eltern:
- Für den Monat Juni werden von der Stadt keine Elternbeiträge abgebucht. Sofern Eltern die Elternbeiträge per Dauerauftrag und nicht per Einzugsermächtigung bezahlen, können diese Daueraufträge für Juni ausgesetzt werden.
- Im Juli wird dann der volle Betrag abgebucht und damit die hälftigen Beiträge für die Monate Juni und Juli beglichen. Einzelfälle, die in den Monaten Juni und Juli unterschiedlich hohe Beiträge bezahlen müssten, werden gesondert berechnet.
Die Vorgehensweise steht unter dem Vorbehalt der kurzfristigen Entscheidung der politischen Gremien. Beigeordnete Heidler betont dazu: „Wir werden schnellstmöglich die notwendigen Beschlüsse anstoßen. Aktuell sind wir im direkten Austausch mit den Kitaeinrichtungen, um abzuklären, welche Öffnungszeiten und Betreuungsstunden im eingeschränkten Regelbetrieb umsetzungsfähig sind.“