Im Kreis Unna hat seit Beginn der Coronapandemie mehr als ein Drittel aller Unternehmen (36 Prozent) Kurzarbeit angemeldet. Besonders betroffen: das Gastgewerbe.
Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit.
Die NGG beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach haben bis Ende April 3.051 der insgesamt 8.490 Betriebe im Kreis Kurzarbeitergeld bei der BA beantragt.
„Es ist an der Zeit, dass die Politik jetzt überlegt, wie die Branche wieder langsam anlaufen kann. Aber der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste muss an oberster Stelle stehen“, sagt Torsten Gebehart von der NGG-Region Dortmund.
Die NGG hat ein eigenes Konzept entwickelt.
- In NRW gebe es rund 50.000 Betriebsstätten. Ob Gaststätte, Imbiss oder Grand Hotel – die konkrete Situation vor Ort muss berücksichtigt werden.
- Gefährdungsbeurteilungen, wie sie im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben sind, sind vorzunehmen.
- Genug Personal! – Durchdachter Personaleinsatz – weitgehende Trennung der Arbeitsbereiche.
„Hoher Zeitdruck und zu wenig Personal war für viele Bereiche der Gastronomie schon vor Ausbruch der Pandemie kennzeichnend“, kritisiert die NGG. Damit sei jedes noch so gut gemeinte Hygienekonzept zum Scheitern verurteilt.
„Jede Diskussion über einen Starttermin für die Lockerungen oder über einen Zeitplan sind verfrüht, wenn diese Hausaufgaben in den Betrieben nicht erledigt sind.“