Wirrwarr um NRW-Grundschulstart: Korrigierte Schulmail bietet nur noch „denkbaren“ Fahrplan

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4. Mai, 7. Mai, 11. Mai – wann beginnen denn nun die Grundschulen in NRW wieder mit ihrem Unterricht? Und was ist mit der Sekundarstufe I und der Oberstufe?

Darüber hat das Schulministerium – nach den widersprüchlichen Informationen zum Start der Abschlussklassen vorletzte Woche – am Tag vor dem Maifeiertag erneut erlesenes  Wirrwarr produziert.

Eine offenbar voreilig aus dem Gebauer-Ministerium verschickte Schulmail vom Donnerstagmittag (30. 4.) kassierte Ministerpräsident Armin Laschet bereits wenige Stunden später in seiner Pressekonferenz in Teilen wieder ein, um sie im selben Atemzug wieder zu bestätigen. Nun steht eine Korrektur der Schulmail auf dem Portal des Bildungsministeriums. Der dargelegte Fahrplan ist demnach jetzt nicht mehr verbindlich, sondern nur noch „denkbar“.

Wie berichtet, hatte Bildungsministerin Yvonne Gebauer bereits Mitte der Woche gegenüber Pressevertretern angekündigt, dass ab dem 4. Mai die Grundschulen für die Rückkehr der 4. Klassen vorbereitet werden sollten. Der Unterricht sollte dann „frühestens am 7. Mai“ (also Donnerstag) beginnen.

Gestern Mittag, noch Stunden vor der für 18 Uhr angesetzten Pressekonferenz von Landesvater Laschet, veröffentlichte Gebauers Ministerium eine umfangreiche Schulmail. In dieser wurde der Fahrplan für den Wiederbeginn des Unterrichts für die Primarstufe (einschließlich Förderschulen) detailliert vorgegeben:

  • Am 4., 5. und 6. Mai Vorbereitung der Schulen in Puncto Abstand, Hygiene, Infektionsschutz, Lehrereinsatz;
  • am 7. Mai Unterrichtsstart für die Viertklässler,
  • am 11. Mai in rollierendem System Unterricht für die Klassen 1, 2 und 3, jeweils tage- und jahrgangsstufenweise.

In seiner Pressekonferenz zwischen 18 und 19 Uhr gab Armin Laschet zur allgemeinen Verwirrung plötzlich bekannt, dass verbindliche Beschlüsse zum Wiederstart der Grundschulen und auch der Sekundarstufe 1 erst am Mittwoch getroffen würden, dem 6. Mai. Und zwar nach einer weiteren Abstimmung aller 16 Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin.

Was denn dann diese Schulmail aus seinem Bildungsministerium zu bedeuten hätte, fragten ihn verwirrte Presseverteter. Laschet, sichtlich unangenehm von dieser Frage berührt, erwiderte ausweichend, es stehe jedem Ministerium ja zu, bereits einen Fahrplan zu entwerfen, doch diese Infos stünden „natürlich noch unter Vorbehalt“ der Gesprächsergebnisse vom 6. Mai. Im selben Atemzug wiederholte Laschet aber den von Gebauer vorgezeichneten Fahrplan: Am 4. Mai kehren die Lehrer zur Vorbereitung in die Schulen zurück, am 7. starten die Viertklässler.

Inzwischen steht eine „Klarstellung“ der verfrühten Schulmail auf dem Portal des Bildugnsministeriums. Sie lautet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang der Versendung unserer heutigen SchulMail Nr. 17 möchte ich im Interesse einer eindeutigen und unmissverständlichen Kommunikation, auf die auch Sie in den vergangenen Wochen großen Wert gelegt haben, folgende Klarstellung treffen:

Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020.

Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen.

Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.

Der Text der nachfolgenden SchulMail Nr. 17 wurde daraufhin an den entsprechenden Stellen präzisiert.“

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