„Mogelpackung, Verschwendung, unfair, willkürlich“: Bürger widerspricht Bergkamener Wärmeplanung

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Prägende Landmarke und bergbauhistorisches Wahrzeichen in Bergkamen-Oberaden: d das Fördergerüst Haus Aden. (Foto: Rundblick Unna, 28. Februar 2021)

„Betreff: Einwendung gegen den Endberichtsentwurf zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Bergkamen“:

Mit geharnischter Wortwahl legt ein Bergkamener Bürger Widerspruch gegen die kommunale Wärmeplanung der Stadt Bergkamen ein. Wir berichteten über den Entwurf, der die vom Rat beschlossene CO2-Neutralität bis zum Jahr 2040 zugrunde legt und von einer primären Energieversorgung durch Fernwärme / Grubenwasser ausgeht.

Der Bürger Uwe Fries schreibt dazu:

„Hiermit nehme ich fristgerecht Stellung zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Bergkamen. Ich erhebe ausdrücklich Einspruch gegen die strategischen Weichenstellungen dieses Konzepts.

Die Ausrichtung der Wärmeplanung basiert auf ökologischen Mogelpackungen, immensen unkalkulierbaren technologischen Risiken und ignoriert die prekäre wirtschaftliche Situation der Stadt sowie die existenzbedrohende finanzielle Belastung der betroffenen Bürger vollständig.

Ich begründe meinen Einspruch im Detail wie folgt:

1. Etikettenschwindel bei der CO₂-Neutralität durch industrielle Abfallverbrennung
Das bestehende Fernwärmenetz wird maßgeblich durch das Altholz-Heizkraftwerk der E.ON versorgt. Dieses verfeuert deklaratorisch „Biomasse“, nutzt faktisch jedoch Altholz der Kategorien A II bis A IV. Hierbei handelt es sich um schadstoffbelastete, mit Lacken, Kunststoffen (z. B. PVC-Kanten) und chemischen Holzschutzmitteln versetzte Industrieabfälle.

Bei deren Verbrennung werden unweigerlich erhebliche Mengen fossiler Kohlenstoffverbindungen freigesetzt. Die rein bilanzielle Einstufung als „100 % treibhausgasneutral“ auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist ein rein politisches Konstrukt, das die reale Umweltbelastung und den realen fossilen CO₂-Ausstoß verschleiert. Die Bürger werden hier faktisch als Endabnehmer einer industriellen Müllverbrennung eingespannt.

2. Katastrophaler systemischer Wirkungsgrad und Ressourcenverschwendung
Der Transport von Nutzwärme über kilometerlange, zentrale Rohrleitungen führt zu massiven Netzverlusten von schätzungsweise 10 % bis 25 %, die ungenutzt im Erdboden verpuffen. Im direkten Vergleich zu modernen, dezentralen Technologien – wie der Luft- oder Erdwärmepumpe, die aus 1 kWh Ökostrom das 3,5- bis 5,5-fache an Nutzwärme generiert (COP 3,5–5,5) – oder einer lokalen Pelletheizung aus genormten, unbehandelten Holzresten ist das Fernwärmenetz energetisch hochgradig ineffizient.

Der Ausbau dieser Infrastruktur stellt eine Ressourcenverschwendung dar, deren finanzielle Lasten in Form von systemischen Leitungsverlusten auf die Endverbraucher umgelegt werden.

3. Rohstoffmangel durch Wandel der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
Die strategische Ausrichtung auf das Altholzkraftwerk baut auf einer sterbenden Rohstoffbasis auf. Durch den Wandel der Bauauflagen und den Einsatz moderner Verbund- und Ersatzbaustoffe in den letzten Jahrzehnten wird schadstoffbelastetes Altholz der Kategorien A III und A IV langfristig vom Markt verschwinden.

Hinzu kommen verschärfte Recyclingquoten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dem Kraftwerk wird somit die wirtschaftliche Brennstoffbasis entzogen. Dies führt unweigerlich zu massiven Preissteigerungen bei der Beschaffung oder zwingt nach dem Ende der vertraglichen Bindung im Jahr 2039 zu extrem teuren Technologieumrüstungen, die der Bürger bezahlen muss.

4. Willkürliches Klimaziel 2040 und die verfehlte Logik der Sondervermögen
Die Stadt Bergkamen prescht mit einem Ratsbeschluss für das Zieljahr 2040 vor, um die Treibhausgasneutralität lokal zu erzwingen. Dieser lokale, künstliche Zeitdruck knüpft nahtlos an die verfehlte und erpresserische Logik auf Bundesebene an: Durch die im März 2025 von den Grünen und den anderen Regierungsparteien durchgesetzte Grundgesetzänderung (u.a. Art. 143h GG) zur Errichtung von schuldenfinanzierten „Sondervermögen“ für Infrastruktur und unbegrenzten Krediten für Verteidigung wird nachfolgenden Generationen ein unbezahlbarer Billionen-Schuldenberg aufgebürdet.

Was politisch als „Zukunftsinvestition“ schöngeredet wird, entzieht unseren Kindern und Enkeln über Jahrzehnte den finanziellen Spielraum. Während das Vorziehen der Fristen auf europäischer, nationaler oder gar kommunaler Ebene der globalen Umwelt nachweislich absolut nichts bringt, belastet es jeden einzelnen Bürger vor Ort mit unkalkulierbaren, erzwungenen Kosten im fünfstelligen Eurobereich (z. B. durch vorzeitige, wirtschaftlich unsinnige Heizungsumrüstungen und horrende Anschlussgebühren weit vor dem Ende des Lebenszyklus bestehender Heizanlagen).

5. Missachtung der prekären Haushaltslage und unfaire Belastungsstrukturen
Die Stadt Bergkamen befindet sich in einer dramatischen Haushaltskrise, die erst kürzlich durch den Erlass einer hauswirtschaftlichen Sperre zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit dokumentiert wurde. Vor diesem Hintergrund ist es absolut unverantwortlich, eine Wärmeplanung mit Zieljahr 2040 zu beschließen, deren millionenschwere Folgekosten unzureichend beziffert sind.

Die Annahme, der massive Ausbau leitungsgebundener Infrastrukturen ließe sich ohne eine massive Mehrbelastung der ohnehin durch die drastische Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B auf 995 % bei weitem überlasteten Bürger realisieren, ist eine ökonomische Illusion. 

Diese Steuererhöhung schlägt unbarmherzig bei jedem einzelnen Bürger ein – als direkter Kostenfaktor für Hauseigentümer oder unweigerlich über die Mietnebenkostenabrechnung für jeden Mieter. 

Über dieses Instrument wird die gesamte Bevölkerung für ein Fernwärmenetz quersubventioniert, von dem am Ende faktisch nur ein kleiner Bruchteil der Bürger überhaupt profitiert.

Besonders drastisch trifft es jedoch den Fernwärmekunden selbst: Dieser zahlt die Zeche vielfach. Er trägt die allgemeine Steuererhöhung, bezahlt die immensen systemischen Leitungsverlustkosten über seine Abrechnung mit und ist als Gefangener eines Monopolnetzes ohne Anbieterwechsel den unkontrollierbaren Preisgleitklauseln und künftigen teuren Umrüstungskosten des Betreibers schutzlos ausgeliefert.

6. Unkalkulierbare ökologische und rechtliche Risiken bei der Grubenwassernutzung (Haus Aden)
Die im Zielszenario angepriesene Nutzung von Grubenwasser am Standort Haus Aden birgt immense, ungelöste Risiken. Das am 06. Oktober 2026 wiederaufgenommene Abpumpen des Grubenwassers ist hochgradig umstritten. Das Wasser ist massiv mit Chloriden, Schwermetallen und dem hochgiftigen, krebserregenden PCB belastet. Die aktuelle Reinigungstechnologie der RAG beschränkt sich im Wesentlichen auf die Ausfällung von Eisen – eine vollchemische Reinigungsstufe zur PCB-Eliminierung fehlt.

Dass die Bezirksregierung Arnsberg die wasserrechtliche Erlaubnis erteilen musste, resultiert einzig aus einer Erpressungssituation bezüglich der Ewigkeitslasten des Bergbaus: Ein ungehindertes Steigen des Spiegels würde das Trink- und Grundwasser des gesamten Reviers unbrauchbar machen.

Ein kommunales Wärmeversorgungskonzept auf eine Energiequelle zu stützen, die aufgrund der PCB-Fracht gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie verstößt, ist grob fahrlässig. Absehbare Klagen von Umweltverbänden sowie drohende, nachträgliche behördliche Stilllegungen oder massive Kostensteigerungen durch nachzurüstende Filterstufen machen dieses Projekt zu einem unkalkulierbaren Risiko.

7. Entzug der technologischen Wahlfreiheit und Monopolzwang
Der Ausbau des Netzes verschlingt Millionen an Investitionsgeldern. Um diese Kosten einzutreiben, droht den Bürgern in den ausgewiesenen Gebieten ein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit wird ein lokales Monopol zementiert, das Verbraucher in starre, unkündbare Verträge zwingt. Gleichzeitig wird den Bürgern rechtswidrig die Freiheit entzogen, auf weitaus wirtschaftlichere, krisensicherere und ökologisch sauberere dezentrale Alternativen (wie eigene Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik) umzurüsten.

Forderungen:

  1. Ich fordere, den Endberichtsentwurf dahingehend zu korrigieren, dass die einseitige Bevorzugung und der Ausbau des auf Altholzverbrennung basierenden Fernwärmenetzes gestoppt werden.
  2. Das willkürliche Klimaziel 2040 der Stadt Bergkamen ist komplett zu streichen. Die Planungsfristen müssen sich an realistischen ökonomischen Lebenszyklen orientieren, um zu verhindern, dass den nachfolgenden Generationen ein Billionen-Schuldenberg hinterlassen wird, während die Bürger gleichzeitig akut mit tausenden Euro für verfrühte Umbauten belastet werden.
  3. Die Nutzung des Grubenwassers Haus Aden darf erst dann als „sichere Säule“ in die Planung einfließen, wenn eine vollchemische, gerichtlich und europarechtlich unanfechtbare Reinigungsstufe (inkl. PCB-Eliminierung) im Betrieb nachgewiesen ist.
  4. Die absolute technologische Wahlfreiheit für hocheffiziente dezentrale Systeme (Wärmepumpen, genormte Holzpelletheizungen) muss für jeden Bürger im gesamten Stadtgebiet garantiert und ein Anschluss- und Benutzungszwang ausgeschlossen werden, um Bürger vor existenzbedrohenden finanziellen Mehrfachbelastungen und unfairen Monopolstrukturen zu schützen.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang dieser Stellungnahme sowie um eine mitteilung darüber, wie meine Einwände im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.“

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