Machete und Teleskopschlagstock in Kinderzimmer in Eving gefunden – Junge bereits polizeibekannt

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Symbolbild einer Machete, Quelle Pixabay

Waffen im Kinderzimmer. Das „Kind“ ist bei der Polizei bereits ein guter alter Bekannter.

Im Rahmen ihrer erweiterten Präsenzkonzeption war die Polizei Dortmund am Dienstag (28. Juli 2026) erneut in mehreren Stadtteilen unterwegs. Im Mittelpunkt standen Örtlichkeiten in Westerfilde, Mengede, Eving und Huckarde, die insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgesucht werden, berichtet Polizeisprecher Gunnar Wortmann.

Die Einsatzkräfte zeigten u.a. an Speckestraße/Westerfilder Straße, am Heinrich-Sondermann-Platz und im Park der Generationen, am Evinger Platz, im Evinger Stadtpark, im Bärenbruchpark und Gustav-Heinemann-Park sichtbare Präsenz. Sie kontrollierten Personen und Fahrzeuge, kamen an einer mobilen Anlaufstelle mit Bürgern ins Gespräch.

Aus der umfangreichen Einsatzbilanz der Polizei stechen die folgenden fünf Sätze heraus:

„Im Evinger Stadtpark beobachteten die Einsatzkräfte einen polizeibekannten Minderjährigen beim mutmaßlichen Handel mit Cannabis. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein und übergab den Jugendlichen anschließend in die Obhut seiner Mutter.

Mit Zustimmung der Mutter und des Jugendlichen durchsuchten die Einsatzkräfte dessen Kinderzimmer. Dort fanden sie einen Teleskopschlagstock und eine Machete.

Beide Gegenstände wurden sichergestellt.“

Hier endet die Meldung, um deren Ergänzung wir Polizeisprecher Wortmann wie folgt baten – hier unsere Fragen und Wortmanns Antworten:

  • Wie alt ist der Junge, in dessen Kinderzimmer der Schlagstock und die Machete gefunden wurden? 17 Jahre.
  • Ist der Besitz dieser Waffen per se strafbar? Einen Teleskopschlagstock sowie ein das Kampfmesser darf man erst ab 18 Jahren besitzen, jedoch auch dann nicht in der Öffentlichkeit führen.
  • Mit welchen Delikten wurde der Jugendliche bisher „polizeibekannt“? Der 17-Jährige ist u.a. wegen BTM-Handel und Körperverletzung aufgefallen.
  • Welche Konsequenzen hat der Vorfall für den Jugendlichen in strafrechtlicher Hinsicht? Die Verstöße hinsichtlich der Waffen werden in Ordnungswidrigkeitenverfahren abgearbeitet. Eine Strafanzeige gibt es wegen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Ziffer 4KCanG, Handeltreiben mit Cannabis. Das hat eine Strafandrohung von einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  • Wurde seitens der Polizei das Jugendamt eingeschaltet? Das Jugendamt wurde aufgrund des Alters, fast volljährig, nicht eingeschaltet.

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