Verdächtige Geräusche im Koffer: Alarm, Absperrung und Entschärfungsdienst am Dortmunder Hauptbahnhof

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Symbolbild einer elektrischen Zahnbürste, Foto RB

Ein verdächtiger Koffer am Dortmunder Hauptbahnhof sorgte am Abend des 18. März für einen Einsatz der Bundespolizei inklusive Entschärfungsdienst. Zum Glück gab es nichts zu entschärfen.

Gegen 23:40 Uhr löste ein zunächst verdächtiger Koffer am Dortmunder Hauptbahnhof einen Einsatz der Bundespolizei aus.

Die Deutsche Bahn hatte die Bundespolizeiinspektion Dortmund über einen Koffer informiert, den der Zugbegleiter eines Schnellzuges am Info-Point abgegeben hatte.

Zunächst wurde das Gepäckstück durch die Bahn-Mitarbeiter als Fundsache behandelt und sollte am Folgetag dem Fundbüro übergeben werden.

Nachdem der Koffer abgestellt worden war, hörten die Mitarbeiter jedoch Geräusche aus seinem Inneren.

Einsatzkräfte sperrten den Bereich sofort weiträumig ab.

Reisende konnten den Hauptbahnhof vorübergehend nur eingeschränkt über die Südtreppe und den U-Bahntunnel betreten und verlassen. Zur weiteren Abklärung wurde der Entschärfungsdienst der Bundespolizei hinzugezogen.

Nach einer Röntgenuntersuchung konnten mehrere elektronische Geräte im Koffer festgestellt werden, die als ungefährlich eingestuft wurden. Anschließend öffneten die Spezialkräfte den Koffer.

Ursache der Vibration war – eine elektrische Zahnbürste, die ein Eigenleben entwickelt hatte.

Die Absperrmaßnahmen wurden gegen 00:45 Uhr aufgehoben. Anschließend wurde der Koffer als Fundsache an die Deutsche Bahn AG übergeben.

Anhand aufgefundener Dokumente konnte der Koffer einer Frau zugeordnet werden.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ungewöhnliche Beobachtungen oder verdächtige Gegenstände stets umgehend gemeldet werden sollten.

„Sie sollten außerdem Ihre Gepäckstücke niemals unbeaufsichtigt lassen. Zudem können weitreichende polizeiliche Maßnahmen und demzufolge Kosten erforderlich werden. Diese Kosten können von dem Verursacher eingefordert werden.

Wenn Sie ein Gepäckstück im Zug oder am Bahnhof vergessen haben, informieren Sie bitte umgehend das Eisenbahnverkehrsunternehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Informations- und Reiseauskunftsbereiche im Bahnhof.“

Quelle Bundespolizei DO

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