Drei Fahndungstreffer an zwei Tagen am Airport – Haftbefehl über 41,40 Euro offen

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Flugzeug im Landeanflug auf Dortmund, Foto von Manuel Fuhrmann.

Gleich drei Fahndungstreffer verzeichnete die Bundespolizei im Verlauf dieses Wochenendes am Flughafen Dortmund. Ein Mann wurde festgenommen, zwei weitere konnten eine Inhaftierung durch Zahlung der Geldstrafe abwenden.

Am 27. Februar gegen 09:50 Uhr wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Podgorica (Montenegro) ein 33-jähriger Serbe vorstellig. Eine fahndungsmäßige Abfrage ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera vorlag – offen war ein Betrag von 41,40 Euro. Diese überschaubare Summe konnte der Serbe zahlen und im Anschluss ausfliegen.

Am Nachmittag gegen 15:45 Uhr kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen Ukrainer, der mit einem Flieger aus Jerewan (Armenien) angekommen war. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel vor, der auf einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis beruhte.

Hier standen nicht nur 40 Euro offen, sondern erhebich mehr – rund 2600 Euro hätte der junge Ukrainer zahlen müssen, um der Haft zu entgehen. Das konnte er nicht und wird nun die nächsten 70 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.

Der dritte an diesem Wochenende war am Samstag gegen 17:00 Uhr ein 27-jähriger Georgier, der mit einem Flug aus Kutaisi (Georgien) angekommen war. Den Haftbefehl gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ausgestellt aufgrund einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung.

Zu zahlen hatte der Verurteilte rund 400 Euro, die er vollständig hinblätterte. Nebenbei fanden die Bundespolizisten bei dem Georgier noch zwei Stangen Zigaretten, die sie an den Zoll übergaben. Die Einreisevoraussetzungen lagen dennoch vor – mit einem kleinen Umweg über den Zoll.

Quelle Bundespolizei DO

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