Grundsteuer jetzt auch in Schwerte vierstellig – Nur Unnas Stadtspitze hofft immer noch auf ein anderes Gerichtsurteil

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Die nächste Stadt im Kreis Unna verabschiedet sich von den unterschiedlichen Grundsteuer-Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke – und erhöht die Grundsteuer einheitlich auf über 1000 Punkte.

Mit dieser Nachricht „beglückt“ die Stadt jetzt die Eigentümer und Mieter der Ruhrstadt.

Allein die Kreisstadt selbst hält immer noch an der unterschiedlichen Besteuerung der unterschiedlichen Grundstücksarten fest, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen diese Praxis mehreren Städten (darunter Hamm und Dortmund) als unrechtmäßig um die Ohren geschlagen hat.

Als jetzt einziger Bürgermeister im Kreis wartet Dirk Wigant (CDU) trotz einschlägiger Urteile weiterhin auf endgültige „Rechtssicherheit“, wie er in der Ratssitzung am 5. Februar mitteilte.

Demnach werde im März noch ein weiteres Gerichtsurteil im Rheinland zur Frage der differenzierten Hebesätze erwartet.

So lange bleiben die schon verschickten Grundsteuerbescheide in Unna „vorläufig“. Es wurde bisher auch noch nichts abgebucht.

Noch ist in den vorläufigen Unnaer Bescheiden die Grundsteuer B für Wohnhäuser und -wohnungen unverändert bei 843 v.H., während Nichtwohngrundstücke entsprechend stärker besteuert werden. Sofern diese Unterscheidung auch in Unna aufgehoben werden muss, werde, so machten Wigant und Kämmerer Strecker schon klar, die Grundsteuer B wie in fast allen anderen Städten im Kreis auf über 1000 v.H. steigen müssen, um auf die fest eingeplante Grundsteuersumme zu kommen.

Alle anderen Städte, so nun auch Schwerte, haben sich von der Hoffnung auf ein neues Grundsatzurteil verabschiedet. Aus dem Rathaus der Ruhrstadt kam heute dieAnkündigung, dass die Stadt in diesen Tagen die Grundbesitzabgabenbescheide an rund 18.300 Eigentümer von Häusern, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden, Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen versendet. Und mit diesem Bescheid „wird die Grundsteuer wieder auf Grundlage eines einheitlichen Hebesatzes berechnet.

Der Rat der Stadt Schwerte hat hierzu in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 folgende Hebesätze beschlossen:

•            Grundsteuer A : 1.150 %

•            Grundsteuer B: 1.071 %

Hintergrund der Anpassung bei der Grundsteuer B sei die aktuelle Rechtsprechung des für Schwerte zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu den bisherigen differenzierten Hebesätzen.

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