Auch Kamener erhalten Steuerbescheide erst vorläufig: Über Grund- und Gewerbesteuer muss Rat noch entscheiden

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Stadt verschickt Steuerbescheide – Hebesätze der Realsteuern noch nicht endgültig festgelegt – Steigt auch in Kamen die Grundsteuer B auf über 1000 Punkte?

Ab dem 22. Januar erhalten rund 19.000 Bürgerinnen und Bürger Post von der Stadt Kamen.

Insgesamt werden etwa 16.800 Bescheide über Grundbesitzabgaben, rund 3000 Hundesteuerbescheide sowie circa 700 Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide versandt, teilt das Rathaus mit.

„Die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer sind zunächst unverändert; die Realsteuern sind noch auf Grundlage des Vorjahres berechnet worden“, erinnert die Stadt.

„Über die künftige Höhe der Grund- und Gewerbesteuer wird der Rat der Stadt Kamen zeitnah entscheiden.“

Denn die von der Stadt geplante erneute Anhebung der Grundsteuer B auf über 1000 Punkte trifft z. B. auf erklärten Widerstand der Kamener CDU-Fraktion.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B (für Wohngrundstücke) soll 2026 von aktuell 940 Punkten – was bereits im Spitzenfeld des Kreises liegt – weiter angehoben werden auf dann 1015 Punkte. Die CDU-Fraktion gedenkt allerdings nicht, dabei mitzumachen. Die Grundsteuer B betrifft Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, sowie auch alle Mieter, da Vermieter die Grundsteuer an sie weitergeben können.

Auf Basis des noch ausstehenden Ratsbeschlusses werden dann im ersten Halbjahr 2026 entsprechende Änderungsbescheide erstellt und verschickt.

Ebenso verfahren wie berichtet auch Unna oder Bergkamen. Hintergrund ist unter anderem die noch unklare Frage, ob unterschiedliche Hebesätze von Wohn- und Nichtwohngrundstücken rechtens sind. Wir berichteten ausführlich z.B. HIER darüber.

Kamener Bürger, die bis zum 29. Januar keinen Bescheid erhalten haben, werden gebeten, sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner sind Frau Goldbaum für Grundbesitzabgaben unter der Telefonnummer 148-2501, Herr Klasing für Gewerbesteuerangelegenheiten unter 148-2502 sowie Frau Bartel für Fragen zur Hundesteuer unter 148-2505. Alternativ kann auch eine E-Mail an steueramt@stadt-kamen.de gesendet werden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Unna ist derzeit mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Kamen beauftragt. Aus diesem Grund ist den Grundsteuerbescheiden auch in diesem Jahr ein entsprechender Fragebogen beigefügt.

Quelle Stadt Kamen

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