Polizei stellt Kosten in Rechnung: Stadiondach-Kletterer muss über 12.000 Euro für Einsatz zahlen

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Foto: ©A. Reichert

Das wurde ein teurer Spaß für den jungen Mann.

Vor dem Spiel Deutschland gegen Dänemark in Dortmund kletterte am 29. Juni 2024 während der Fußball-Europameisterschaft ein Mann unter das Dach des Fußballstadions. Während des Spiels stieg er auf das Dach und löste einen Polizeieinsatz aus. Für den Einsatz stellt das Polizeipräsidium Dortmund dem damals 21-jährigen Osnabrücker nun die Kosten in Rechnung.

Laut Bescheid muss der Mann 12.076,93 bezahlen. Ein Großteil des Betrages entfällt mit 9.973,00 Euro auf die Personalkosten der Einsatzkräfte. Daneben sind Kosten für die Überprüfung und Sicherstellung des Rucksacks durch Beamte des Landeskriminalamtes NRW sowie für den Einsatz des Polizeihubschraubers entstanden. Grundlage für die Berechnung der Einsatzkosten sind das nordrhein-westfälische Gebührengesetz, die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung sowie der Allgemeine Gebührentarif.

An dem Einsatz waren 108 Polizistinnen und Polizisten beteiligt. Die Polizei setzte u. a. Bereitschaftspolizei, ein SEK und einen Hubschrauber ein. SEK-Kräfte konnten den fortwährend beobachteten Mann festnehmen.

Der zunächst unbekannte Mann wurde um 22:11 Uhr auf dem Stadiondach entdeckt. Polizeibeamte nahmen mit ihm die Kommunikation auf. Der Hubschrauber leuchtete währenddessen das Dach aus. Um 23.44 Uhr folgte der Osnabrücker den Anweisungen der Polizei und kehrte auf einen Steg unter dem Stadiondach zurück. Einsatzkräfte durchsuchten ihn und nahmen ihn fest. Spezialisten des Landeskriminalamtes untersuchten den Rucksack auf Sprengstoff. Im Rucksack befand sich die Kameraausrüstung des Osnabrückers.

Wer ungesichert und unbefugt auf hohe Gebäude steigt und Fotos oder Videos aufnimmt, wird als „Roofer“ bezeichnet – und begibt sich und Einsatzkräfte sowie Unbeteiligte in Gefahr. Ermittlungen führten später zu der Erkenntnis, dass der Mann auf dem Dach Fotos aufnehmen wollte.

Per Gesetz kann die Polizei den Verursacherinnen und Verursachern von Einsätzen die Kosten in Rechnung stellen. Ob und in welcher Höhe, ist von jedem Einzelfall abhängig. Wie im vorliegenden Fall gibt die Polizei den Betroffenen die Gelegenheit, sich vor Erlass eines Gebührenbescheides zur Sache zu äußern.

Den Gebührenbescheid erhält der Osnabrücker auf dem Postweg. Gegen diesen Bescheid kann er Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichen. Auf Antrag ist eine Ratenzahlung möglich.

Liegen die Voraussetzungen dafür vor, kann die Polizei den Verursacherinnen und Verursachern die Kosten für Einsätze in Rechnung stellen u. a. für Ingewahrsamnahmen, missbräuchliche Alarmierungen der Polizei, wiederholte Ruhestörungen und Sicherstellungen.

PM Polizei DO

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