Zum „Tag gegen Lärm“: Fluglärmgegner fordern „grundlegende Überarbeitung“ des Schutzgesetzes

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Symbolbild Fluglärm, Quelle: Schutzgemeinschaft Flulglärm

Der internationale „Tag gegen den Lärm“, dieses Jahr am 30. April, ist eine globale Initiative, die Teil der Lärmbekämpfung ist und auf die gesundheitlichen, sozialen und ökologischen Folgen von Lärm aufmerksam machen soll.

Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund-Unna schickt dazu folgendes Statement.

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Nach dem Straßenverkehr ist laut Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund eindeutig der Fluglärm die zweite maßgebliche Lärmquelle. Besonders betroffen sind die Dortmunder Stadtteile Aplerbeck, Brackel, Hörde und Hombruch mit rund 225.000 Einwohnerinnen sowie Unna und insbesondere Unna-Massen mit rund 13.000 Einwohnern.


Das geltende Fluglärmschutzgesetz aus 2007 schützt leider nur die Luftverkehrswirtschaft und nicht die Menschen. Es muss dringend grundlegend überarbeitet werden und dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung angepasst werden. Die gesundheitlichen Risiken durch Fluglärm sind längst erwiesen, aber die bisherigen Bundesregierungen sind untätig geblieben.

Untermauert wird die Forderungen nach schärferen Grenzwerten und einem besseren baulichen Schutz gegen Fluglärm von der Wissenschaft: In Schulen, die durch Fluglärm belastet werden, ist zum Beispiel der Unterricht oft so stark gestört, dass die Lernleistung der Schülerinnen und Schüler nachweislich leidet.

Vor allem das Lesenlernen von Grundschulkindern wird durch Lärm beeinträchtigt. „Jede Steigerung des Lärms um 10 Dezibel verzögert die Entwicklung der Lesefähigkeit dieser Kinder um einen Monat. Die Kinder in den am stärksten belasteten Schulen lagen also in der Leseentwicklung im Durchschnitt zwei Monate hinter denen aus den am wenigsten belasteten Schulen.“, betont die Entwicklungspsychologin Maria Klatte von der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau aus Anlass des Internationalen Tags gegen Lärm am 30. April 2025.

Nachtflüge über Wohngebiete konsequent unterbinden, das fordert der Kardiologe Thomas Münzel. Das gesundheitliche Risiko für Anwohnerinnen und Anwohner sei während der Schlafzeit am höchsten, erklärt der Seniorprofessor am Klinikum der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Fluglärm beeinträchtige tagsüber die Konzentration, störe aber vor allem den Nachtschlaf – mit gravierenden Folgen für das menschliche Herz-Kreislauf-System.

„Schon Dauerbelastungen von 50 bis 60 Dezibel, die üblicherweise in der Umgebung von Flughäfen gemessen werden und der Lautstärke eines Gesprächs entsprechen, können tagsüber die Konzentration und nachts den Schlaf stören,“ betont Thomas Münzel. „Es ist wissenschaftlich erwiesen: Fluglärm macht krank – und hier insbesondere der Nachtfluglärm!“

Daher fordern wir von den politischen Akteuren im Dortmunder Stadtrat durch entsprechende Vorgaben sicherzustellen, dass die geltenden Betriebszeiten nicht über 22:00 Uhr ausgeschöpft bzw. keine weiteren Nachtflüge am Dortmunder Flughafen mehr abgewickelt werden.

Verlegung der östlichen Landebahnschwelle

Am 27. Mai 2020 hat der Flughafen Dortmund einen Antrag zur Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle um 300 m bei der Luftaufsichtsbehörde, hier die Bezirksregierung Münster, gestellt.

Begründet wurde dieser Antrag zur Verlängerung der Landebahn von 1.700 auf 2.000 m mit dem Einsatz von Flugzeugen der Airbus-Baureihe A 321 Neo  durch den Hauptmatador am Dortmunder Flughafen, die Billigfluggesellschaft WizzAir.

Für die Unna-Massener Anwohner hätte dies massiv negative Folgen: In Abhängigkeit zur Topografie wird der Unnaner Ortsteil Massen derzeit in einer Höhe von 120 m überflogen. Wird die Landebahnschwelle um 300 m verlagert, dann reduziert sich die Überflughöhe um weitere 15 bis 16 m mit der Konsequenz einer Zunahme des Fluglärms.

Dabei werden die neuen Flugzeuge der A321 Neo- Baureihe seit Jahren planmäßig am Dortmunder Flughafen auf der jetzigen Landebahn eingesetzt. Warum also die Forderung auf Verlängerung, wenn es heute doch schon ohne geht.

Der Aufforderung der Bezirksregierung Münster zum Nachweis erforderlicher Ausgleichsflächen für die Eingriffe in Natur und Landschutz mit Verlagerung der entsprechenden Landeeinrichtungen ist der Flughafen Dortmund bisher nicht nachgekommen. Ebenso wurden sämtliche notwendigen Investitionsmitteln zur Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle in der 5- jährigen Finanzplanung vom Flughafen gestrichen. Darüber hinaus ist uns bekannt, dass die Lufthansa durch ein Software-Update eine Landebahnverlängerung auf 2.000 m für die A321 Neo-Baureihe nicht mehr erforderlich hält.

Wir haben daher mit beiliegendem Schreiben am 10. April 2025 die Bezirksregierung Münster über unseren Rechtsanwalt aufgefordert, den vorliegenden Antrag des Flughafens zur Verlagerung der östlichen Landebahnschwelle negativ zu bescheiden.

Erneuter Wirbelschleppenschaden

Ende März mussten Anwohner im Massener Kirchweg erneut Schäden am Dach ihres Hauses feststellen. Auslöser waren rotierende Luftwalzen eines Flugzeuges im Landeanflug, welches etliche Dachziegel vom Dach des betroffenen Gebäudes abdeckte, die dann mit großer Wucht auf den Gehweg knallten. Dass es hier nicht zu Personenschäden gekommen ist, war nur einem glücklichen Zufall zu verdanken.

Diese immer wiederkehrenden Wirbelschleppenschäden machen deutlich, dass die jetzt zugelassenen Überflughöhen viel zu gering sind und das damalige Gutachten zur Sicherung von Dachflächen die Gefahren von Wirbelschleppen erheblich unterschätzt hatte.

Wir fordern die Luftaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Münster, auf umgehend die bisherigen Vorfälle aufzubereiten und im Interesse der Anwohner endlich die notwendigen Konsequenzen, sei es durch eine Anhebung der Überflughöhen oder durch eine Sicherung sämtlicher Dächer in der Einflugschneise, zu ziehen.

Es kann nicht sein, dass diese Gefahrenrisiken erst dann beseitigt werden, wenn eingetretene Personenschäden dies erfordern.

Quelle: PM Schutzgemeinschaft Fluglärm

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