„Hier parken Sie falsch!!“ – nach 44 Jahren: In Massener Wohnstraße drohen nach Duldungsvereinbarung nun erneut Knöllchen

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Signalgelbe Zettel prangen als letzte Warnung vor dem Knöllchen nach vier Jahren erneut an Windschutzscheiben geparkter Autos an der Rostocker Straße in Unna-Massen. (Foto Privat)

„Hier parken Sie falsch!!“ Mit doppeltem Rufzeichen.

In schreiendem Signalgelb prangte diese wenig freundlich gehaltene Warnung der Stadt Unna an den Windschutzscheiben in einer Wohnsiedlung in Unna-Massen – letzte Warnung mit doppeltem Rufzeichen, bevor es Knöllchen setzt.

Perplex reagierten die Anwohner: „Aber wir parken doch seit 40 Jahren so!“ – Unerheblich, denn die Straßenverkehrsordnung kennt keinen Bestandsschutz.

Sie misst streng nach Zentimetern. Gemäß § 12 StVO ist Parken auf der Fahrbahn erlaubt, wenn noch mindestens 3,05 Meter Fahrbahnbreite bleiben. Schon bei drei Metern und vier Zentimetern kann´s Knöllchen setzen: 35 Euro werden fällig, wenn ein Auto verbotsweise auf der Fahrbahn parkt.

Mit Zentimeterfragen hatte man sich in besagter Wohnstraße, der Rostocker Straße in Massen, allerdings bisher nie beschäftigt. Man wohnte und parkte friedlich vor sich hin, seit mehreren Jahrzehnten. „Und jetzt soll das auf einmal verboten sein? Uns als Anwohnern platzt echt der Allerwerteste.“

So berichtete unsere Redaktion im Februar 2021 – also vor fast vier Jahren. Die Fotos sind von der damaligen Berichterstattung.

Nach langwierigem Hin und Her wurde im Frühjahr 2021 eine Duldungsvereinbarung erzielt. Heißt, das Parken auf er Fahrbahn wurde „geduldet“.

Jetzt plötzlich nun wieder nicht mehr. Denn auf einmal prangen nun wieder die alt bekannten Warnungen in Signalgelb hinter den Windschutzscheiben:

„Hier parken Sie falsch!!“ Mit doppeltem Rufzeichen.

Ein Anwohner der Rostocker Straße wandte sich am heutigen Mittwoch (23. 1. 25) hilfesuchend an unsere Redaktion.

„Im Februar 2021 hatte ich mich mit dem Anliegen eines Parkverbotes in der Rostocker Straße an Sie gewendet. Sie hatten damals ausführlich berichtet. 

Kennen Sie das Lied von Roland Kaiser („Ich glaub, es geht schon wieder los“)?

Seit zwei Tagen haben wir den gleichen Spuk wie 2021. Das Ordnungsamt verteilt wieder fleißig seine Zettel. 

Damals gab es Ortstermine mit der Stadt , der Feuerwehr, den Abfallbetrieben, dem zuständigen Polizisten und dem damaligen Ortsvorsteher. Nach langem Hin und Her wurde eine Duldungsvereinbarung getroffen.

Niemand konnte klar erklären, ob die Regenrinne zur Straße gehört und damit das Parken erlaubt ist oder nicht. Vier Jahre herrschte Ruhe.

Und nur weil sich ein Anwohner wieder beschwert hat, geht das ganze Theater von neuem los.

An der Situation hat sich nichts geändert, die Straße ist nicht geschrumpft, hat sich aber auch nicht ausgedehnt. Ich vermute mal, das die Beschwerde eingegangen ist, als der unerwartete Schnee gefallen ist und der geräumte Schnee den Gehweg und die Straße schmaler gemacht hat.

Mir kommt die Aktion vor wie ein Schildbürgerstreich, oder es sitzt jemand im Rathaus, der alle paar Jahre die Bürger verärgern möchte. Die Parksituation ist hier in der Siedlung nun mal bescheiden. Und heute wie damals wird die Stadt keine Antwort haben, wo die Anwohner ihre Autos parken können.

Viel mehr frage ich mich, wo die Versprechen der Stadt geblieben sind, die bei dem Ortstermine gemacht wurden. Zum Beispiel das in den Seitenstraßen die Gehwege für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und den Menschen mit Rollatoren abgesenkt werden.  

Oder warum das Ordnungsamt und die Stadt sich nicht um wichtigere Dinge kümmern wie zum Beispiel die Provinzialstraße in unser Siedlung, da stehen  teilweise LKW und Wohnmobile, die nachts keinen Parkplatz auf der Autobahn gefunden haben. Die Anwohner finden dann am Feldrand  Müll und teilweise Fäkalien der Fahrer.

Aber das ist ja nebensächlich. Wichtig ist es, Bürgern, die seit 40 Jahren in ihrer Straße parken, dieses zu verbieten.

Dank unserem Herrn Horstmann und dem damaligen Ortsvorsteher konnte die Stadt vom Gegenteil überzeugt werden. Ich hoffe das unser Ortsvorsteher uns auch diesmal den Rücken stärkt.

  • Mit freundlichen Grüßen: Ein Anwohner der Rostocker Straße“ (Name und Kontaktdaten sind der Redaktion bekannt)

Die Stadtpressestelle antwortete mach mehrfach wiederholter Bitte um Stellungnahme wie folgt:

„Die damalige Lösung hat nach Erkenntnissen der Kreisstadt Unna einige Zeit gehalten. Im Jahr 2024 hat durch das Ordnungsamt eine erneute Befahrung der Straße stattgefunden, bei der festgestellt wurde, dass es Engstellen gibt, die entgegen der Absprache trotzdem zugeparkt wurden.

Entsprechende Dokumentationen zeigen sehr eindeutig, dass hier die Restfahrbahnbreiten nicht eingehalten werden.

Hinzukommend gab es zuletzt massive Beschwerden und Sicherheitsbedenken von Anwohnern über zugeparkte Garagenhöfe, zu enge Kurven und unübersichtliche Situationen.

Im Zuge der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Abwägung verschiedenster Interessen hat deshalb das Ordnungsamt die Verwarnungen genutzt, um auf die Verstöße aufmerksam zu machen.

Künftig muss daher auch mit der Durchsetzung mittels Verwarngeldern gerechnet werden.“

2 KOMMENTARE

  1. Ein guter Tip an die Autofahrer:

    In ruhige Wohnviertel in Bönen wurden Anwohner nach jahrzehnten mit einer neuen Verbotstechnik für den „Klimaschutz“ überrascht:
    Die haben Bußgeldandrohungen bekommen, weil der vorgeschriebene Abstand zur anderen Straßenkante nicht die vorgeschriebenen 3,05 m betrug, sondern nur 2,95 m.

    Am besten ist den Autofahrern anzuraten, immer einen vorbereiteten 3,05m Stab mit sich zu führen, um ihn vor dem parken kurz zwischen Fahrzeug und der gegenüberliegenden Straßenkante zu halten. Ein ausziehbares Maßband ist schwerer zu hantieren, das flutscht immer zusammen. Es sei denn, man hat einen Helfer dabei oder bittet einen Passanten um Hilfe.

    Möglichst jeweils vom Anfang des Autos, von der Mitte und vom Ende aus, falls die gegenüberliegende Straßenseite schräg verläuft oder Einbuchtungen hat.

    Möglichst nicht vom Reifen aus, sondern von der äußeren Karosseriekante.

    Damit ein schräg gehaltener Stab die Messung nicht verfälscht, sollte man möglichst ein Brett mit sich führen und es an die Karosseriekante anlehnen. So kann man genauer den Messtab gerade am Boden anlegen.

    Eine wesentliche Voraussetzung ist natürlich, das man schon beim einparken möglichst genau an die Bordsteinkante heranfährt und keinen cm verschenkt.

    Schon ist man jederzeit und überall beim parken auf der sicheren Seite :-).

  2. Gerade stelle ich mir vor, wie die Bewohner in Unna alle nach dem Bericht mit Taschenlampe und Zollstock erst mal vor der Haustür nachmessen, ob ihr Fahrzeug nicht falsch parkt und in dem Fall verzweifelt einen Parkplatz ein paar Straßen weiter suchen. Aber in Unna kann sich ja keiner beschweren. Die haben ja alle nun das wunderschöne Parkhaus Bremme zur Verfügung 🙂

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