Stadt Unna will Rettungs- und Assistenzhunde von der Hundesteuer befreien

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Hunde aus dem Tierheim sind in Unna für ein halbes Jahr von der Steuer befreit. Für Rettungs- und Assistenzhunde soll künftig in Unna gar keine Hundesteuer mehr fällig werden.

Die Stadtverwaltung schlägt der Politik eine entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung vor, der Rat soll am Donnerstag, 12. 12., darüber beschließen.

Bislang wird die Hundesteuer bei der Stadt Unna nach der Hundesteuersatzung vom 22.11.2001 in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 31.03.2023, in Kraft getreten zum 01.07.2023, erhoben. Für Tierheimhunde steht dort:

(3) Für Hunde, die direkt aus dem Tierheim des Kreises Unna aufgenommen werden, wird auf
Antrag und nach Vorlage der Übernahmevereinbarung eine Steuerbefreiung von 6
Monaten gewährt. Die Frist von 6 Monaten beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der
Hund aus dem Tierheim übernommen worden ist.

Diese letzte Änderung betraf die Entscheidung, sog. Listenhunde (gefährliche Hunde laut Landeshundeverordnung) viermal höher zu veranschlagen als andere Hunde. Besitzer solcher Hunde zahlen jetzt in Unna über 400 Euro Hundesteuer im Jahr.

Das hatte für heftige Diskussionen gesorgt (HIER).

https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75958/show

Nun schlägt die Stadt vor, die Hundesteuersatzung erneut zu ändern – dahingehend, dass ausgebildete Rettungshunde, die auch als solche zum Einsatz kommen, von der Hundesteuer befreit werden.

„Diese Änderung würdigt die wichtige Rolle, die Rettungshunde im Bereich des Katastrophenschutzes und in der Rettung von Menschenleben spielen. Zudem wird eine Befreiung für Assistenzhunde vorgeschlagen.“

Assistenzhunde sollen Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung im Alltag unterstützen. Mit Blick auf die jeweils individuellen Bedarfe einer Person durchlaufen Assistenzhunde eine spezielle Ausbildung, die darauf ausgerichtet ist, die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Symbolbild Pixabay

Es gibt neben Blindenführhunden auch Signalhunde, Mobilitätsanzeigehunde, PSB-Assistenzhunde oder Warn- und Anzeige-Assistenzhunde.

Die Stadt führt dazu weiter aus:

„Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teilhabestärkungsgesetz) vom 2. Juni 2021 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, BGG) um Regelungen zu Assistenzhunden ergänzt worden. Im BGG des Bundes ist nunmehr geregelt, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund nicht verweigert werden darf.

Zum 1. März 2023 ist hierzu die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft getreten.

Mit dieser Verordnung werden unter anderem die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgesetzt. Sie sieht zudem eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde sowie die Erstellung eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderungen vor.

Hiermit wird eindeutig nachgewiesen, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Die Anerkennung wird befristet ausgestellt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat.

Insgesamt sind derzeit 4.713 Hunde bei der Kreisstadt Unna gemeldet. 36 Hunde sind von der Hundesteuer befreit, für 23 Hunde wird eine Ermäßigung nach § 4 Absatz 1 der Hundesteuersatzung i.H.v. 50 % gewährt, für 8 Hunde wird eine Ermäßigung i.H.v 75% nach § 4 Absatz 2 gewährt.

Das Steueraufkommen für die Hundesteuer beträgt im laufenden Jahr 524.800 €.

Quelle: Stadt Unna – Ratsinformationssystem

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