Mit einem ärgerlichen „Guten Morgen zusammen“ meldete sich am heutigen Montag, 11. November, unsere Leserin Heike Balve in der Rundblick-Redaktion.
„Ich würde euch gerne bitten, mal einen Beitrag mit diesem Foto zu erstellen. Vielleicht kann der eine oder der andere Radfahrer doch noch davon lernen, wenn er das auf eurer Seite sieht.“
Das Bild zeigt einen Radfahrer, der am Ostenberg zwischen Unna-Süd und Billmerich auf der Fahrbahn radelt, während parallel dazu ein – noch ganz neuer – Radweg verläuft.
Dieser Radweg wurde vorab heftig wegen seiner Sinnhaftigkeit diskutiert, sowohl von Kreis- und Stadtpolitik Unna als auch von Leserinnen und Lesern des Rundblicks und auf anderen Social Media-Kanälen.
„Der Ostenberg wurde für sehr viel Geld instand gesetzt, viel Geld für einen Radweg investiert. Und das das hier“, ärgert sich Heike Balve.
„Auf dem Bild seht ihr, wie mitten auf der Straße der Fahrradfahrer fährt. So sieht die Unverschämtheit der Fahrradfahrer aus.“
Nun lässt sich diese „Unverschämtheit“ gewiss nicht verallgemeinern. Tatsache ist, dass dieser Radweg vom Kreis für tatsächlich viel Steuergeld gebaut wurde. Dazu teilte der Kreis stolz mit:
„1740 Meter neuer Fahrradweg abseits der Straße sind entstanden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 1,75 Mio. Euro.“
Dafür war die Türkenstraße monatelang gesperrt. Erst kürzlich wurde sie wieder freigegeben:
Seit Donnerstag, 10. Oktober, heißt es für Rad- und Autofahrer an der Türkenstraße in Unna wieder: freie Fahrt. Wie berichtet, wurde die Baustelle nach über 9 Monaten Dauer nun einige Wochen zeitverzögert beendet und die Straße wieder für den Verkehr freigegeben. Zunächst gilt dort Tempo 50, 70 km/h außerorts kann erst nach Beendigung der Fahrbahnmarkierungsarbeiten wieder gefahren werden, kündigte der Kreis an.
Seit Baubeginn im Januar 2024 ist die Türkenstraße wie berichtet komplett saniert worden. Ebenso ist jener (umstrittene) Radweg neben der Straße neu entstanden.
Dieser Radweg ist per blauer Beschilderung auch benutzungspflichtig – sowohl für Radler als auch für Fußgänger. Der ADFC weist auf die Unterschiede hin.
Neben einem reinen benutzungspflichtigen Radweg (das blaue Schild mit dem Fahrradsymbol) gibt es laut ADFC noch zwei weitere Schilder, die eine Benutzungspflicht anordnen, und zwar der getrennte Rad- und Gehweg und der gemeinsame Rad- und Gehweg.
Ein getrennter Rad- und Gehweg (Verkehrszeichen 241, blaues Schild mit Fahrradpiktogramm links, Fußgängerpiktogramm rechts, mit einem vertikalen Strich dazwischen) sind zwei getrennte Streifen: Radler dürfen nur links fahren und nicht auf den rechten Streifen ausweichen, auch nicht zum Überholen. Manchmal, meistens linksseitig, sieht man auch die umgedrehte Variante mit Gehweg links und Radweg rechts.
Bei einem gemeinsamen Rad- und Gehweg (Verkehrszeichen 240, blaues Schild mit Fußgängerpiktogramm oben, Fahrradpiktogramm unten, mit einem horizontalen Strich dazwischen) dürfen Radler und Fußgänger die gesamte Breite nutzen.
Dabei müssen beide Rücksicht aufeinander nehmen, ggf. muss die Geschwindigkeit an den Fußverkehr angepasst werden.
Der ADFC weiß:
Städte, Kreise, Straßen.NRW und Polizei sind dazu verpflichtet, die Benutzungspflicht überall und regelmäßig zu überprüfen, was in der Praxis häufig nicht funktioniert.
Wer mit der Benutzungspflicht an einer Stelle nicht einverstanden ist, kann mit seiner Stadt oder seinem Kreis darüber reden und in letzter Konsequenz hierzu sogar vor Gericht ziehen.
Es gibt jedoch noch zwei weitere Arten von Streifen, die für Radler eine Rolle spielen. Der Erste ist der sogenannte »Radweg ohne Benutzungspflicht«. Dies ist ein Streifen, der als Radweg erkennbar ist, zum Beispiel indem ein Fahrradpiktogramm auf dem Boden gemalt ist.
Wichtig: hier gibt es kein blaues Schild mit Fahrradpiktogramm. Dies bedeutet, dass Radler selbst entscheiden dürfen, ob sie auf der normalen Fahrbahn oder auf diesem Streifen daneben fahren. Beides ist erlaubt, auf beiden Streifen dürfen, wenn keine ausdrückliche Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeschildet ist, Radler mit beliebiger Geschwindigkeit fahren, bzw. angepasster Geschwindigkeit, mit der niemand gefährdet wird.
Vielleicht ist auf dem Foto gar kein Fahrrad zu sehen sondern ein S-Pedelec.
Dazu hier Infos aus dem Bußgeld Katalog:
https://www.bussgeldkatalog.org/pedelec/
S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec. Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw. dem Verkehrsträger.
Der Leserbericht ist kein Beispiel für die „Unverschämtheit der Radfahrer“ sondern das Unwissen der Autofahrer.
Ich sehe auf dem Bild einen Radfahrer auf der Fahrbahn und einen Radweg, der benutzungspflichtig, aber nicht verkehrssicher ist.
Ich sehe nämlich auch Laub!
In dieser Jahreszeit fallen die Blätter auf die Wege und werden, wenn sie nicht zügig beseitigt werden, in kurzer Zeit zu reinster Schmierseife. Das ist äußerst gefährlich. Wenn dann noch der Frost einsetzt, kann man sich auch gleich aufs Eis begeben.
Ich wäre da auch auf der Straße gefahren.
Es wäre schön, wenn Radwege nicht als Mittel verstanden werden, den „den Autofahrer störenden“ Radfahrer von der Straße zu bekommen, sondern als sicherer Verkehrsweg für Radfahrer. Dann allerdings auch mit dem entsprechenden Unterhaltungsaufwand für die Wege.
Der sogenannte neue Radweg nach Billmerich ist in erster Linie ein Fußgängerweg, den Fußgänger in ganzer Breite mit uneingeschränkter Vorfahrt nutzen können ohne dabei auf die Radfahrer zu achten, welche teilweise mit 40-50 km/h den Berg auf dem Fußgängerweg heruntergerast kommen.
Auf dem Weg hat verkehrsrechtlich immer der Radfahrer bei einem Unfall Schuld. Selbst wenn sich der Fußgänger plötzlich zur Seite bewegt oder vor der Kurve auf der rechten Seite geht.
Der Weg, welcher fälschlicherweise von der Stadt als Radweg angekündigt wurde, ist in Wahrheit in erster Linie ein Fußgängerweg.
Da der Fußgänger über dem Fahrradfahrer auf dem Verkehrsschild ist, und nicht daneben, gibt es für den Fußgänger nicht einmal ein seitliches Rechtsgehgebot. Einen gesetzlichen Mindestabstand, wenn motorisierte E-Biker bzw. Lastenräder oder Gruppen mit 40 bis 50 km/h nur wenige cm an die Fußgänger vorbei rasen, gibt es nicht.
Von der Vernunft her sollte man die motorisierten E-Bikes von den Fußgängern fern halten und auf die Straße schicken. Die kleinen Mofas, welche nur 25 km/h erreichen, sind dort auch verboten.
Mir erschließt sich die offenbarbar künstliche Aufregung nicht: die Straße ist vollkommen leer, kein Auto zu sehen – wo ist das Problem? Schön, wenn der Radfahrer auf der Fahrbahn sicher und schnell vorankommt. Zumal der Radweg offenbar nicht verkehrssicher geräumt ist.
Was hätte der Zweiradfahrer wohl gemacht, wenn auch etwas Laub auf der Straße gelegen hätte?
Wäre er umgedreht oder hätte er dann sein Rad getragen oder geschoben?
Wenn Laub auf dem Radweg liegt und das Fahrrad dort nicht „drüberfahren“ kann, steigt man ab und schiebt.
Oder fährt Öffis oder Auto, wenn man schon im Herbst mit dem Zweirad überfordert ist.
Auf nassem oder überfrorenen Laub kann auch ein Auto ins Schleudern geraten, deshalb darf ich dann auch nicht über den nebenan freien Radweg ausweichen, sondern muß meinen Fahrstil der Situation anpassen.
Typisch wie die meisten hier mit den todschlagargument Laub nehmen, dann passt man halt die eigene Fahrweise an. Wenn auf der strasse Laub ist dreht man einfach um? Fahren die Radfahrer die komplette Strecke auf der strasse weil 50 Meter Laub liegt?
Wenn der Weg frei ist dann muss man wieder zurück auf den radweg fahren und nicht die komplette strasse fahren wo der benutzungspflichtige schon frei ist.
Man will nur nicht aufb radweg fahren wo man Rücksicht auf fusshänger nehmen muss und frei wie die Axt im Wald mit 40 kmh runter ballern. Verkehrsteilnehmer mit besonderen Vorzügen und Gott komplexen nennt man sowas. Die Kritik ist berechtigt und sollte auch ernst genommen werden da viele wegen jede Kleinigkeit ein fass auf machen müssen
„Wäre er umgedreht oder hätte er dann sein Rad getragen oder geschoben?“
Wer weiß? Das müsste man die Person fragen.
Ich sehe einen Autofahrer, der die StVO nicht kennt und mit dem Handy ein Foto schießt, während der Fahrt. Zumindest suggerieren das die Spiegelungen.
Evtl. handelt es sich um ein Spedelec und das Verhalten ist sogar geboten?
Wenn Rundblick Unna über jeden FalschParker /Halter Titeln würde: „Da gibt es für Millionen Euro ein Parkhaus – so sieht die Unverschämtheit der Autofahrer aus“…
Nein, das Foto wurde NICHT von der Fahrerin gemacht. Halten Sie Ihre Mitmenschen, die anders als Sie mit Klarnamen auftreten, bitte nicht für kreuzdämlich. Liebe Grüße.
Der Radler sieht mir sehr aus wie ein Kind.
Auf jeden Fall ist die Straße leer und der Radweg nicht geräumt.
Unverschämt finde ich hier weniger den Radler, sondern den Leser der hier der Redaktion geschrieben hat.
Es liest sich meiner Meinung nach schon fast wie Hetze, was geschrieben wurde. Eine völlig unnütze Verallgemeinerung, die nur Radler im allgemeinen verächtlich machen soll. Wozu bitte?
Scheint mir auch eher ein Kind oder eine kleine Person zu sein. Ohne zu wissen, wie der Radweg vorher aussieht und woher der Radfahrer gekommen ist, ist es nicht sinnvoll möglich, zu entscheiden, ob er sich formell überhaupt falsch verhalten hat.
Was man allerdings sagen kann, ist, dass Frau Balve offenkundig ein Problem mit unzulässigen Pauschalisierungen hat. Ein Fahrradfahrer fährt – vielleicht ordnungswidrig – auf der Fahrbahn trotz Radweg und sie zieht daraus einen Schluss über „die Unverschämtheit DER Fahrradfahrer“. Solche „Schlüsse“ führen zu nichts, sie dienen nur Grabenkämpfen und fördern Erziehungsmaßnahmen etc.
Wie kann man es als Radfahrer nur wagen,eine freie,verkehrssichere Straßen zu benutzen?Die ist doch ausschließlich den teils rücksichtslosen Autofahrern vorbehalten. Also wirklich…das an den Rundblick zu senden,ist schon …mir fehlt gerade der richtige Ausdruck dafür.
Ist ein Radweg auf der Straße angelegt,halten in den seltensten Fällen die Autofahrer den Mindestabstand beim Überholen ein…und gestern mußte ich mich noch beschimpfen lassen,weil ich auf einem markierten Radweg auf dem Bürgersteig 3x geklingelt habe,weil ein Fußgänger es nicht für nötig hielt,rechts auf dem Gehweg zu gehen…
Also bitte, wie man sieht,gibt es genug Gründe über die auch Radfahrer sich aufregen können….ohne es sofort ins Internet zu stellen…Mehr Rücksicht auf allen Seiten,und schon ist die Welt erträglicher.
Ein Bild ein Radfahrer. Eine Ausnahme? Je nach Fahrrad würde ich auch die Straße vorziehen z b. Rennrad. Wenn es dort ein Dauerzustand ist dann wäre eine polizeiliche Maßnahme in Betracht zu ziehen und mit den betreffenden Radlern zu reden.
Gute Idee, auf Rechtssachen hinzuweisen, die nicht eingehalten werden.
Kommt als nächstes dann auch das Bild einer durch Autos zugeparkten Straße mit den Hinweisen, dass auf dem Gehweg GAR NICHT geparkt werden darf, wenn es nicht ausdrücklich angeordnet wurde und dass bei Parken am Fahrbahnrand auch die Kreuzungsbereiche weiträumig freigehalten sowie die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 freigehalten werden muss?
Wir haben über die von Ihnen genannten Beispiele schon x-mal berichtet, Marc. Vielleicht sollten Sie den Rundblick gründlicher lesen? Bemühen Sie einfach mal die Suchfunktion unserer Webseite, Stichwort „Park“. Sie werden Augen machen. Beste Grüße und erbauliche Lektüre!