Ein modernes, digitales Leitsystem, das Besucher der Inenstadt ohne Parksuchverkehr zu freien Plätzen in den Tiefgaragen und Parkhäusern führt.
Das war die Bedingung, unter der der City-Werbering Unna (CWU) dem seit Januar geltenden Parkkonzept mit deutlicher Verteuerung und Reduzierung der innerstädtischen Parkplätze zustimmte.
In der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause stellt die Verwaltung nun am heutigen Donnerstag, 4. Juli, ihre Vorschläge für ein digitales Parkleitsystem vor.
In ihrer Vorlage erläutert sie das mögliche Vorhaben wie folgt:
„Im Zuge des Parkraumkonzeptes hat der Rat der Kreisstadt Unna die Einrichtung eines modernen Parkleitsystems mit der Maßgabe beschlossen, dass ein Parkleitsystem finanziell darstellbar ist (siehe Beschlussvorlage 0838/23, Parkraumbewirtschaftskonzept).
In der Sache wurde ein modernes Parkleitsystem für sinnvoll und geeignet erachtet, um die Autofahrer gezielt in die kostengünstigen Parkbauten zu lenken. So werden bereits im Vorfeld Parksuchverkehre vermieden.
Demzufolge ist die Lenkung des Parksuchverkehrs auf die Parkbauten durch eine Wegweisung zu gewährleisten.
Eine Wegweisung als „Basisversion“ ist vorhanden: Es bestehen am Innenstadtring statische und digitale (einfache Form) Wegweiser zu den Einfahrten der Parkhäuser/Tiefgaragen, die in den Nebenstraßen in erforderlicher Weise fortgeführt werden.
Das Parkleitsystem sollte allerdings insbesondere in technischer Hinsicht optimiert werden (digitale Anzeige, Restplatzanzeige). Zudem sollte das Parkleitsystem auf die Einfallstraßen zum Innenstadtring (etwa Morgenstraße, Kantstraße, Massener Straße, Hertinger Straße und Wasserstraße) erweitert werden, um die Parksuchenden frühzeitig zu lenken.
Die Verwaltung hat nunmehr Einzelheiten eines digitalen Parkleitsystems geprüft, und zwar im Hinblick auf mögliche Standorte, auf die Ausgestaltung einzelner Schilder (digital/analog) und die jeweilige Kostennote.
Zudem sollte das Parkleitsystem nicht nur auf die Parkbauten der WBU beschränkt sein, um insgesamt die Wirksamkeit des Parkleitsystems zu erhöhen.
Am 30.11.2023 hat mit allen Betreibern der Parkhäuser ein Abstimmungsgespräch stattgefunden. In diesem Termin wurde abgefragt, ob ein Interesse an einem gemeinsamen Parkleitsystem besteht. Einzelne Zusagen liegen bereits vor. Eine finanzielle Beteiligung ist noch abzustimmen und hängt letztlich auch von der Ausgestaltung des zu beschließenden Parkleitsystems ab.
Die Verwaltung hat sich von einer Fachfirma Richtpreisangebote für ein Parkleitsystem erstellen lassen. Die Angebote waren aufgeteilt auf die Parkbauten der WBU, der Krankenhäuser und der privaten Unternehmer.
Es wurden 2 Varianten für die Ausführung angeboten:
- Variante mit Ultraschall-Indoor-Sensor für Einzelplatzerkennung
Der Ultraschallsensor erfasst und verwaltet die Verfügbarkeit jedes einzelnen Parkplatzes.
Die Kosten für diese Variante belaufen sich insgesamt allein bei der WBU auf ca. 450.000,00 € bis 500.000,00 €. Die privaten Anbieter von Parkbauten müssten jeweils mit Kosten von ca. 130.000,00 € bis 150.000,00 € rechnen.
- Variante mit Induktionsschleifen
Die Induktionsschleife erfasst nur den ein- und ausfahrenden Verkehr. Die Parkplatzsuche in den Parkbauten erfolgt wie bisher.
Die Kosten für diese Variante belaufen sich für die Parkbauten der WBU auf ca. 64.000,00 €. Die privaten Anbieter müssten jeweils mit Kosten von ca. 20.000,00 € bis 25.000,00 € rechnen.
Im städtischen Haushalt wurden 250.000 € für das Parkleitsystem veranschlagt – genau so viel wie fürs „Reallabor Schulstraße“, die dauerhafte Umgestaltung des früheren Innenstadtparkplatzes zum Park.
Die Verwaltung bevorzugt Variante 2. Dies käme auch den privaten Anbietern entgegen.
Neben der Induktionsschleife sind Wegweiser aufzustellen, die die Fahrzeugführer/-innen in die Parkbauten lenken sollen. Die Wegweiser können analog oder digital ausgebildet werden.
Um den Parksuchverkehr zu reduzieren, sollte auf ein digitales Parkleitsystem zurückgegriffen werden, d. h. mit Restparkplatzanzeige. Jenes digitale System kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Auf Restparkplatzanzeigen kann bereits bei den jeweiligen Zufahrtsstraßen hingewiesen werden, die durch digitale Anzeigen im Innenstadtbereich (Ring) ergänzt werden.
Alternativ kann man in den jeweiligen Zufahrtsstraßen auch auf analoge Hinweisschilder zurückgreifen und erst im Innenstadtbereich (Ring) digitale Systeme installieren. Ferner ist zu klären, ob bei den jeweiligen Standorten auf alle Parkbauten mit Restparkplatzanzeigen hingewiesen wird oder beim jeweiligen Standort nur das nächste Parkhaus oder die nächste Tiefgarage angezeigt wird.
Auch bei den Hinweisen auf alle Parkbauten oder einzelne Parkbauten kann wiederum auf ein analoges oder digitales Hinweisschild zurückgegriffen werden.
Nach Aussage der von der Verwaltung eingebundenen Fachfirma kostet ein digitales Hinweisschild (mit Restparkplatzanzeige) etwa 1.500 €. Hinzu kommt die jeweilige Montage. Ein analoges Hinweisschild ist günstiger, ggf. ist auch ein Hinweis auf ein bestehendes Verkehrsschild möglich, welches u. U. die günstigste Variante wäre.
Insofern sind die Gesamtkosten für das Parkleitsystem stark abhängig von der Anzahl der Wegweiser und deren Ausgestaltung (analog/digital). Eine gesicherte Prognose über die genauen Kosten ist daher nur schwerlich möglich.
Die Verwaltung verfolgt bei der Installation eines Parkleitsystems das Ziel, eine effektive, aber gleichwohl wirtschaftlich vernünftige Maßnahme umzusetzen.
Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung ausreichend, wenn bei den jeweiligen Zufahrtsstraßen auf analoge Schilder zurückgegriffen und auf eine Restparkplatzanzeige bei diesen Standorten außerhalb des Ringes verzichtet wird.
Ebenso sollten die Hinweisschilder bei den jeweiligen Zufahrtsstraßen auch nur Wegweiser für die Parkbauten (allgemein) sein, ohne jedes einzelne Parkhaus oder jeweilige Tiefgarage zu benennen. Im Innenstadtring sollte dann zur Reduzierung des Parksuchverkehrs auf ein digitales Parkleitsystem (mit Restparkplatzanzeige) zurückgegriffen werden. Ggf. ist die Restparkplatzanzeige bei den jeweiligen Parkbauten zu wiederholen, sofern die Parkbauten nicht unmittelbar am Innenstadtring liegen. Bei den jeweiligen Standorten sollte dann nur auf das nächste Parkhaus oder die nächste Tiefgarage verwiesen werden, allerdings in digitaler Form.
Zusammengefasst schlägt die Verwaltung folgendes Parkleitsystem vor:
– Installation eines Parkleitsystems mit Induktionsschleifen in den Parkbauten
Kosten: ingesamt ca. 110.000,00 €
– Digitale Beschilderung am Innenstadtring: Hinweis auf die jeweiligen Parkbauten mit Restparkplatzanzeige im öffentlichen Raum; ggf. Wiederholung der Restparkplatzanzeige an den jeweiligen Parkbauten
– Kosten für Beschilderung am Innenstadtring: ca. 18.000,00 € (ca. 12 Anzeigen) zzgl. Montage
– Kosten für Beschilderung an den Parkbauten: ca. 9.000,00 € (ca. 6 Anzeigen) zzgl. Montage
– Analoge Beschilderung an den Zufahrtsstraßen Morgenstraße, Kantstraße, Massener Straße, Hertinger Straße und Wasserstraße (in Verbindung mit Kessebürener Weg und Iserlohner Straße)
– Kosten für Beschilderung: ca. 6.000,00 € (ca. 10 Schilder) zzgl. Montage.
– Hinzu kommen die Kosten für den Fachplaner.
Die Verwaltung stellt sich vor, dass die Kosten für die Induktionsschleifen und die Kosten für die Beschilderung an den Parkbauten von den jeweiligen Betreibern der Parkbauten übernommen werden. Eine endgültige Abstimmung steht noch aus.
Zur Darstellung über eine effiziente, aber auch wirtschaftliche Wegweisung hat die Verwaltung einen Plan erstellt. Die Parkbauten wurden mit unterschiedlichen Farben gekennzeichnet und auch der Beginn der Wegweisung wurde eingezeichnet.
Nach Freigabe durch den Ausschuss für Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist durch das Ordnungsamt ein entsprechendes Fachbüro für Verkehrsplanung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zu beauftragen. Die Ausschreibung und auch die Beantragung einer ggf. möglichen Förderung sollte durch die Kreisstadt Unna durchgeführt werden.
Die Maßnahmenempfehlungen der Verwaltung für die Einrichtung eines dynamischen Parkleitsystems werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen entsprechende Maßnahmen durchzuführen.“