Verdacht auf Volksverhetzung und Billigung von Straftaten bei weiterer Pro-Palästina-Demo in Dortmund

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Foto: ©A. Reichert

Erneut haben gestern Abend (Montag, 6. 11.) in Dortmund einige Dutzend Menschen „pro Palästina“ demonstriert. Die Polizei leitete im Ergebnis drei Ermittlungsverfahren ein. Es geht um die Billigung von Straftaten und Volksverhetzung.

„Als Versammlungsbehörde erteilt das Polizeipräsidium Dortmund vor Versammlungen unter freiem Himmel den Anmeldern an das jeweilige Motto angepasste „beschränkende Verfügungen“, erinnerte die Polizeipressestelle in einer Mitteilung vom Dienstagmittag.

„Rechtliche Grundlage für diese Auflagen ist das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz.“

Eine beschränkende Verfügung habe demnach auch die Anmelderin einer Kundgebung erhalten, die am Montagabend von 18:00 bis 19:08 Uhr an der Katharinentreppe stattfand. „Die Versammlung hatte einen Bezug zu dem terroristischen Angriff auf Israel und der Situation in Gaza“, formuliert die Polizei den Inhalt.

Mit 38 Teilnehmern war die Kundgebung diesmal übersichtlich. Die Polizei beobachtete sie „und überprüfte Symbole und Lautsprecherdurchsagen niedrigschwellig auf strafbare Inhalte“, heißt es in der Zusammenfassung.

Neben einem Auflagenverstoß erkannte die Polizei in drei Aussagen den Anfangsverdacht einer Straftat, stellte Personalien fest und leitete Ermittlungsverfahren ein. Bei den Tatvorwürfen geht es um Volksverhetzung und die Billigung von Straftaten.

Die Mitteilung endet mit der Ankündigung:

„Die Polizei Dortmund stellt bei Versammlungen klare Regeln auf und wird diese auch in Zukunft konsequent durchsetzen.“

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