Was für das Auto das Nummernschild, ist für das Pferd das Reitkennzeichen: Wer es bestellt hat, bekommt die Reitzeichen-Aufkleber Anfang 2024 zugestellt.
Die Kreisverwaltung Unna weist auf die Frist zur Abgabe der Kündigung oder zur Änderung der persönlichen Daten hin.
Für alle Halter, die in der Vergangenheit die entsprechende Einverständniserklärung für ein Reitkennzeichen abgegeben haben, verlängert sich die Gültigkeit automatisch um ein Jahr.
Mitteilungen zur Änderung der Anschrift, des Namens sowie Kündigungen sollen rechtzeitig schriftlich beim Kreis Unna abgegeben werden. Ende der Frist ist Dienstag, 31. Oktober.
Änderungen und Kündigungen können bis zum Ende der Frist an die dafür eingerichtete Mail unter reiten@kreis-unna.de übermittelt werden.
Die Kosten des Reitkennzeichens:
Für Privatpersonen:
Erstbeantragung: 25 € pro Jahr zzgl. Verwaltungsgebühren (13,50 €)
Folgebeantragung: 25 € pro Jahr zzgl. Verwaltungsgebühren (5,50 €)
Für Reiterhöfe:
Erstbeantragung: 75 € pro Jahr zzgl. Verwaltungsgebühren (13,50 €)
Folgebeantragung: 75 € pro Jahr zzgl. Verwaltungsgebühren (5,50 €)
Informationen zum Reitkennzeichen, das Antragsformular und eine Reitbroschüre mit Reitwegekarten gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung- HIER. Halter können sich bei Fragen an die Sachbearbeiterin Marion Reinhard wenden, erreichbar unter Fon 0 23 03 27 – 20 69 sowie per Mail unter marion.reinhard@kreis-unna.de.