Laub und Grünschnitt an der Straße: Stadt Unna mahnt Anlieger an Entsorgungspflicht – Ab Freitag kostenlos am Wertstoffhof

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Foto Stadt Unna - schon Ende August türmt sich das Laub an den Baumscheiben der Stadtbäume.

Es ist noch August, doch schon jetzt türmt sich an den Baumscheiben mancher Stadtbäume in Unna das Laub. Das haben die Stadtbetriebe festgestellt.

„Zu beobachten ist dies vor allem an den innerstädtischen Alleen, etwa an der Hertingerstraße, Platanenallee, Morgenstraße, Lessingstraße und Friedrich-Ebert-Straße. Und wer etwas genauer hinschaut, sieht nicht nur Laub, sondern auch Grünschnitt und bisweilen sogar Verpackungsmüll.“

All das ist Grund genug für die Stadtbetriebe Unna, alle Anlieger an die Straßenreinigungssatzung zu erinnern. Diese besagt, dass die Anlieger selbst für die Reinigung ihrer Gehwege (inklusive Winterdienst) zuständig sind.

„Sie müssen Laub, Müll, Grünschnitt oder Unkraut also nicht nur beseitigen, sondern auch entsorgen“,

erklärt Dirk Weischede, stellvertretender Bereichsleiter Grünflächen und Straßen bei den Stadtbetrieben Unna.

Kostenlose Abgabe von Laub ab dem 1. September am Servicehof

Die Kehrmaschinen, die die Straßenreinigung übernehmen, verstopfen sogar, wenn sich Grünschnitt im Saugschacht sammelt. Im Herbst setzen die Stadtbetriebe auf den Straßen dann auch wieder einen Laubsauger ein.

Dirk Weischede kündigt zudem an, dass ab Freitag, 1. September, am Servicehof wieder kostenlos Laub von Straßenbäumen abgegeben werden kann.

Der Servicehof an der Viktoriastraße ist aktuell dienstags bis freitags von 11 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Weitere Informationen zum Servicehof finden sich unter www.stadtbetriebe-unna.de.

PM Stadt Unna

Die Pflicht zur Beseitigung von Laub auf öffentlichem Grund ergibt sich regelmäßig aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt oder Gemeinde. Danach ist grundsätzlich der Anlieger verpflichtet, vor seinem Grundstück in dessen Breite bis zur Mitte der Straße das dort anfallende Laub zu beseitigen und fachgerecht zu entsorgen. Die Stadt bzw. Gemeinde überträgt damit ihre Verkehrssicherungspflicht auf den Anlieger. Sollte sich daher ein Passant wegen eines nicht geräumten Bürgersteiges verletzten, so hat dieser in der Regel einen Schadensersatzanspruch gegen den Anlieger.

https://www.juraforum.de/news/laubbeseitigung-als-pflicht-im-nachbarrecht_247364

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