Verkehrsraum für Verkehrsteilnehmer, die es nicht gibt oder Wo der Kreis seine Bürger sinnfrei mit Radwegen zwangsbeglückt

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Radschutzstreifen, Foto Rinke

Wo Verkehrsraum für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird, die es nicht gibt, steckt derzeit ziemlich sicher der Kreis Unna dahinter.

Bereits zum dritten Mal in einem Jahr beglückt er ahnungslose Bürger zwangsweise mit einem mehrere Hunderttausend Euro teuren Radweg, den erstens niemand außer dem Kreis und einigen Politkern so wirklich will und wo zweitens so gut wie nie ein Radler radelt, will man den Anwohnern und regelmäßigen dort verkehrenden Verkehrsteilnehmern glauben, und die sollten es wissen.

Dem Radweg-Coup „K41″ (Ostbürener Straße – B1) und dem auf Eis gelegten Radweg in Unna-Billmerich den steilen Ostenberg hinauf/hinunter (K28) gesellt sich jetzt als Nummer Drei die „K31“ hinzu, der Landweg in Holzwickede.

– Lesen Sie HIER unseren Kommentar dazu.

2 KOMMENTARE

  1. Den Ökosozialismus in seinem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf.

    Aber, wie gewählt, so geliefert. Da darf jetzt jeder gerne in den Spiegel schauen und sich fragen, ob er sein Kreuz bei den Wahlen der letzten Jahre, an der richtigen Stelle gesetzt hat.

    Aber das kennt man ja in Deutschland, gelernt wird hier NUR durch Schmerz.

  2. Überall wo die Grünen in der Regierungs-Mitverantwortung sind herrscht irrationaler Unsinn. Steuergelder, freundlich umschrieben als Fördermittel, werden sinnlos verfeuert für irrsinnige Projekte, begründet durch Koalitionsverträge.
    Im Landtag NRW schlägt sich das nieder im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) aus 2021. Sicher auch die Basis zur Planung des Radwegenetzes des Kreises.
    Dabei werden Passagen des Gesetzes außer Acht gelassen. Zitat: „Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr verunglückt – ist fest verankert“. Das trifft sicher nicht zu bei der Gestaltung eines Schutzstreifens.
    Ist aber egal und die Arroganz des Kreises wird befeuert durch eine weitere Gesetzesänderung die wohl bei der Türkenstraße angewandt wird. Zitat „ Im Falle von Klagen gegen Radschnellwege gilt nur noch eine Tatsacheninstanz. Für neue Radwege bis sechs Kilometer Länge, die nicht durch geschütztes Gebiet führen, ist künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig“
    Da wird dann auch gerne für geplante Radwege nicht nur fleißig geholzt sondern es werden Straßen saniert bei denen es sicher nicht erforderlich ist. Bleibt nur zu hoffen dass sich bei den nächsten Wahlen etwas ändert. Fürchte aber nicht.

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