Massive Kritik hat die geplante Höherbesoldung des Spitzenpersonals im Unnaer Rathaus ausgelöst. Ein Rechtfertigungsversuch der Stadtverwaltung, der uns am Montagabend erreichte, macht alles eher noch schlimmer.
Wie berichtet, hatte SPD-Fraktionsvorsitzender Sebastian Laaser in seiner Haushaltsrede am vergangenen Donnerstag deutliche Worte an die Adresse der Stadtspitze und die sie unterstützende Jamaica-Koalition verloren.
Denn der zusammen mit dem Haushalt verabschiedete Stellenplan beinhaltet eine höhere Bezahlung von Unnas bestverdienenden Spitzenbeamten. Mit anderen Worten, die Beigeordneten bekommen mehr Geld.
„Genutzt wird dafür eine Regelung in der Landesverordnung, der man sich bedienen kann, aber wahrlich nicht muss“, kritisierte Laaser und warf CDU und Grünen „beschämende Instinktlosigkeit“ vor. Die Fraktion „Wir für Unna“ (WfU) bezeichnete das Vorgehen als „Unverschämtheit“.
Als Reaktion aus dem Rathaus kam am gestrigen Montag um 17.06 Uhr, also bereits nach Dienstschluss der Stadtverwaltung, folgende Mail:
„Keine Lohnerhöhung für Unnas Spitzenbeamte.
Die Wahlbeamten der Kreisstadt Unna (Bürgermeister und Beigeordnete) erhalten keine höhere Besoldung als bei ihrem Amtsantritt.
Die Besoldung der kommunalen Wahlbeamten ist durch die Landesregierung festgelegt und richtet sich nach der Einwohnerzahl. Die Einwohnerzahl richtet sich nach der letzten Volkszählung und der amtlichen Fortschreibung durch den Landesbetrieb IT.NRW. Zwar hat IT.NRW im September 2022 festgestellt, dass Unna die Grenze von 60.000 Einwohnern zum Stichtag 30.06.2022 überschritten hat.
Hierauf kommt es jedoch solange nicht an, bis die Zahlen der Volkszählung durch IT.NRW veröffentlicht sind (voraussichtlich November 2023). Bis dahin gilt die Grenze als nicht überschritten.
Sollten die Ergebnisse der Volkszählung 2022 im November 2023 eine höhere Einwohnerzahl als 60.000 ausweisen, wäre die Besoldung der Beigeordneten kraft Gesetzes neu zu beurteilen.„
Wir baten daraufhin wiederum die SPD um Bewertung dieses Klarstellungsversuchs. Die Antwort der Genossen fällt deutlich aus.
„Mehr Geld für Unnas Spitzenbeamte in wirtschaftlich angespannten Zeiten – das Rathaus wirft mit einer aktuellen Stellungnahme Nebelkerzen, um von dieser Tatsache abzulenken.
Durch die Verwendung der Wörter „kraft Gesetzes“ wird sogar der Eindruck erweckt, dass die Stadt zu einer höheren Besoldung gezwungen sei. Das ist aber keinesfalls so.
Sie nutzt vielmehr eine Kann-Bestimmung (Absatz 5, Paragraph 2) in der Eingruppierungsverordnung des Landes, die Kommunen ab 20.000 Einwohnern die Möglichkeit gibt, ihre Spitzenbeamten in höhere Besoldungsgruppen einzustufen.
Mit der aktuellen Volkszählung, nach der Unna nun eine Einwohnerzahl von über 60.000 aufweist, wie in dem Statement der Stadt behauptet, hat das überhaupt nichts zu tun. In dem Schreiben der Stadt werden also gleich mehrere Dinge durcheinander geworfen.
Offensichtlich hat die SPD mit ihrer Kritik einen empfindlichen Nerv getroffen:
Man kann einem Beigeordneten mehr Geld geben, aber man muss es nicht. Erst recht nicht angesichts der angespannten öffentlichen Haushaltslage und all der Menschen, die häufig nicht wissen, wie sie ihre nächste Rechnung bezahlen sollen.
Fakt ist: Der Stellenplanentwurf der Stadt, der gemeinsam mit dem Haushalt verabschiedet wurde, sieht für das Jahr 2023 zwei B3-Stellen für Unnas Beigeordnete vor.
Für einen noch zu wählenden Ersten Beigeordneten wäre dies eine rechtmäßige Besoldung. Es stellt sich jedoch die Frage, für welche andere Person eine B3-Besoldung vorgesehen sein soll – vor allem, weil die Voraussetzungen für eine höhere Eingruppierung nach NRW-Landesverordnung nicht gegeben sind – es sei denn, man zieht den besagten „Joker“ aus Absatz 5.
Die SPD hat deshalb eine offizielle Anfrage im Rahmen der Haushaltsberatungen an den Bürgermeister gestellt, die allerdings erst am Tag der entscheidenden Ratssitzung beantwortet wurde.
In der Anfrage hieß es:
Die „Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung – EingrVO -)“ des Landes NRW sieht in § 2 Abs. 3 für die Eingruppierung der Beigeordneten in den Gemeinden folgende Regelungen vor:
In der Einwohnerklasse von 60.000 bis 100.000 für den Ersten Beigeordneten Besoldungsgruppe B3/B4 Landesbesoldungsordnung, für die übrigen Beigeordneten Besoldungsgruppe B2/B3. Die jeweils höhere Gruppe wird gem. § 2 Abs. 4 der EingrVO gewährt, wenn
a) die Einwohnzahl der Stadt Unna die Grenze von 80.000 übersteigt oder
b) der Gewählte eine ganze Amtszeit abgeleistet hat oder in dasselbe Amt wiederberufen ist.
Diese hier genannten Voraussetzungen werden von allen Beigeordneten in Unna zurzeit nicht erfüllt. Lediglich der noch zu wählende Erste Beigeordnete hätte als künftiger Bürgermeistervertreter Anspruch auf eine höhere Besoldungsstufe.
Warum also unbedingt gleiches Einkommen für beide Spitzenbeamten?
Sebastian Laaser, Fraktionsvorsitzender der SPD dazu in seiner Haushaltsrede: „Auch hier ist es wohl leider wieder die politische Gemengelage, die eine Erklärung für dieses mehr als unglückliche Agieren bieten könnte: Die Entscheidung für einen grünen oder schwarzen 1. Beigeordneten lässt sich wahrscheinlich leichter im Mehrheitsbündnis treffen, wenn es nur Gewinner gibt.“
Diese Farce ist langsam nicht mehr zu ertragen.
Und damit meine ich nicht eine Füllung obwohl es auch zutreffend wäre denn bei klammer Haushaltskasse und einer beschönigten Etat Planung machen Unnas Beamte die eigenen Taschen wieder einmal voll.
Mit Farce meine ich die lächerlichen Schuldzuweisungen der 3 Parteien zu dem Thema einschließlich sinnloser und alberner Entschuldigungen für eine unverschämte Handlungsweise.
Die Bürger in Unna haben bei der Kommunalwahl letztes gezeigt dass sie von jahrzehntelangem Missmanagement, Misswirtschaft und Vetternwirtschaft die zu maroden Schulen, geschlossenen Sportstätten und heruntergekommener Infrastruktur führten die Nase voll hatten. Und dass bei geschröpften Bürgern die eine der höchsten Steuerbelastungen bundesweit zu tragen haben.
Aber von den Wahlversprechen und -zusagen ist nicht viel geblieben von Schwarz / Grün. Vetternwirtschaft, Parteiinteressen, eigene Interessen, protegieren nach Parteibuch und nicht nach Qualifikation bei Bewerbern ist ja sehr fragwürdig und bedenklich.
Im Volksmund sagt man auch dazu „es stinkt bis zum Himmel.“