„Ich würde mir gerne einen Beitrag zur Leinenpflicht im Kreis bzw. der Stadt Unna wünschen“, schrieb uns am heutigen Sonntag eine Leserin aus Unna an.
Sie habe heute eine Situation mitbekommen, in der eine Hundehalterin in einer Spaziergegend außerhalb der Wohnbebauung (drumherum nur Felder und Wiesen) massiv von einer Mutter angegangen wurde.
Der kleine Hund der Spaziergängerin sei hinter dem Schlitten hergerannt, auf dem die junge Frau mit ihrer kleinen Tochter saß, und habe zwei Mal gebellt.
„Das war ein rein spielerisches Verhalten“, urteilt die Unnaerin, die Zeugin des Vorfalls wurde. „Das Kind hatte jedoch Angst, was auch in Ordnung ist, und schrie wie verrückt los. Woraufhin die Mutter hysterisch herumschrie und auf die Leinenpflicht hinwies.“
Da sie selbst Hundehalterin ist und sich vergewissern wollte, was korrekt ist, hat sich die Leserin im vergangenen Jahr telefonisch beim Unnaer Ordnungsamt über die Leinenpflicht informiert. Und dabei die korrekte Auskunft erhalten, dass in nicht bebauten Gebieten (also außerhalb von Straßen, öffentlichen Plätzen etc.) in NRW grundsätzlich keine Leinenpflicht herrscht, außer in Vogelschutzgebieten wie der Hellweg Börde.
„Und selbstverständlich in der Brut-und Setzzeit“, ergänzt die Unnaerin. In dieser Zeit gibt es allerdings in NRW keinen Zwang zur Leine, lediglich eine Empfehlung. Anders sls in anderen Bundesländern.
Die aufgebrachten Eltern in dem heute beobachteten Fall hätten auf dem Weg „noch einige Hundehalter angesprochen und nach der Leinenpflicht gefragt, obwohl sie selbst bereits davon überzeugt waren es besser zu wissen“, schreibt uns die Leserin weiter.
Sie findet das Thema an dieser Stelle „auch persönlich und vor allem für die Allgemeinheit wirklich wichtig. Damit die Hundehalter nicht immer als die Bösen dargestellt werden.“
So ist die Leinenpflicht in NRW generell geregelt:
Laut §2 Absatz 1 LHundG NRW
„… sind alle Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.“
Leinenpflicht für alle Hunde in bebauter Umgebung
An folgenden Orten müssen in Nordrhein-Westfalen alle Hunde angeleint geführt werden:
- in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, auf Straßen und auf Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr;
- in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
- §2 des Landesforstgesetz schreibt zudem im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht vor. Von diesem Leinenzwang ausgenommen sind Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie Polizeihunde.
Freie Landschaft: Wo müssen Hunde an die Leine?
Per Definition ist die freie Landschaft der Raum außerhalb bebauter Gebiete. Wald, Wege und Gewässer zählen in diese Kategorie, der innerörtliche Bereich nicht. Auch dünn besiedelte Flächen werden zur freien Landschaft gerechnet.
In diesem Gebiet sind Hundehalter dazu verpflichtet darauf zu achten, dass der Vierbeiner weder streunt noch wildert.
Im Besonderen gilt dies in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit.
Brut- und Setzzeit: Leinenempfehlung vom 1. April bis 15. Juli – in einigen anderen Bundesländern Zwang.
Die Brut- und Setzzeit beginnt in der Regel am 1. April und endet am 15. Juli. In dieser Zeit herrscht in einigen Bundesländern Leinenpflicht, allerdings nicht in Nordrhein-Westfalen.
Rechtlich ist die Brut- und Setzzeit laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Dabei geht es um Paragraph 39 im BNatSchG. Dieser besagt folgendes:
- es ist verboten, Wildtiere und Vögel absichtlich aufzuscheuchen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten
- es ist nicht erlaubt, wilde Pflanzen von ihrem Standort zu entfernen, zu nutzen oder ihren Lebensraum zu verwüsten
- es ist untersagt, die Lebensstätten von Wildtieren, Vögeln und Pflanzen zu beschädigen oder zu zerlegen
Vogelschutzgebiete: Leinenpflicht vom 1. März bis 31. Juli
Mehr Schutz für brütende Vögel – das will das Landesnaturschutzgesetz. Und das bedeutet für Hundehalter: Leinenpflicht in allen Vogelschutzgebieten während der Brutzeit. Im Kreis Unna gilt das für das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“, das in Teilen auch Flächen in Unna und Fröndenberg umfasst.
Die Brutzeit der Vögel dauert durchschnittlich vom 1. März bis 31. Juli – dann gilt die Leinenpflicht. Frei laufende Hunde können viele Tiere gefährden und erschrecken. „Und zwar auch dann, wenn sie nicht unmittelbar hinter vermeintlicher Beute herhetzen“, macht Irina Tien, Leiterin der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Unna, deutlich.
Quellen: Land NRW / Kreis Unna
Leinenpflicht hin – Angst her – wie konnte Leben überleben? Wer schützt die brütenden Vögel vor Füchsen oder diebischen Eierräubern? Tiere erschrecken sich und machen da keinen Aufwand drum wie Menschen, zählen nicht, wieviele es von ihrer Gatuung noch gibt oder ob sie gar so wichtig sind.
Ich hab unseren Hund nie dabei erwischt wie er, nachdem ihm eins meiner Kinder aus Versehen auf die Rute getreten hat, grüblerisch in der Ecke saß und eine Problemlösung von mir verlangte. Natur ist Leben ist überleben.
Hunde müssen sich irgendwo bewegen können. Unsere Helikopter-Elterngeneration muss ihren Kindern nicht ständig implizieren vor ALLEM Angst haben zu müssen, aber vor niemandem mehr Respekt!!! Es gibt blöde Hundebesitzer, ohne Frage und dementsprechend gefährlich handelnde Hunde, aber die Ausnahmen gibt es immer… wer einen Hund hat, hat Recht, wer ein Kind hat hat Recht, wenn der Autofahrer mal zu Fuß geht, sind die anderen Autofahrer bescheuert…
Mal an die Nase fassen und Tier Tier sein lassen und Kindern Selbstvertrauen geben statt alles zu übersensibilisieren! Vorsicht: JA, Angst: NEIN Respekt: AUF JEDEN FALL
Ich hoffe, die Vögel/Tiere sind digital unterwegs, damit sie ihre Brutzeiten korrekt nutzen und nicht womöglich Vertragsstrafen riskieren ;-))
Wenn Sie jemals ein von freilaufenden Hunden totgehetztes oder -gebissenes Kitz und/oder seine Mutter gesehen haben, „Bewohner Unna“, werden Sie über Brut- und Setzzeiten wahrscheinlich keine Witze mehr machen.
[…] der Überschrift „Hundehalter sind nicht immer die Bösen“ (Bericht HIER) schilderte eine Spaziergängerin (selbst mit Hund) am Wochenende einen von ihr beobachteten Vorfall […]
Wenn ALLE Hundehalter einen durchschnittlichen IQ hätten bräuchten wir diese Diskussionen überhaupt nicht zu führen.
Wir sind selbst Hundehalter (Schäferhund und Chihuahua-Mix ) und ob wie unsere Hunde bei Begegnungen anleinen müssen oder nicht ist für uns irrelevant.,Die Hunde werden Grundsätzlich bei Begegnungen angeleint.
Den Spruch : DIE MACHEN NIX kann ich nicht mehr hören.
Ein wenig Verständnis von allen wäre Schön.