Bergkamener zieht wegen Parkplatz Pfefferspray gegen Kontrahenten – Jeder kassiert 2 Anzeigen

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Symbolbild Abwehrspray - Quelle Pixabay

Während eines Schwerpunkteinsatzes gegen die Straßenkriminalität im Dortmunder Norden wurden Polizeibeamte am Donnerstag (10. November) zufällig auf einen heftigen Streit zweier Fahrzeugführer aufmerksam.

Die beiden stritten sich an der Kurfürstenstraße buchstäblich wie die Kesselflicker – „um einen Parkplatz!“, betont Polizeisprecherin Mathilda Luhmann die eigentliche Banalität des Streitgrundes.

Die Meinungsverschiedenheit eskalierte dann allerdings so weit, dass der eine der Streithähne – ein 54-jähriger Bergkamener – ein Pfefferspray zog und es seinem Kontrahenten, einem 42-jährigen Dortmunder, direkt vors Gesicht hielt.

Bevor er lossprühen konnte, griffen die Beamten ein.

Nun müssen sich beide Zankhähne auf eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr einstellen. Sowie: „Beide hatten Pfefferspray bei sich“, ergänzt Mathilda Luhmann, „was ebenfalls eine Anzeige bedeutet.“

Ist Pfefferspray legal?

Grundsätzlich darf man in Deutschland Pfefferspray in Deutschland besitzen und mit sich führen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Dose klar als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet ist. Es sind auch andere Formulierungen auf der Dose möglich, so lange diese eindeutig sind. Etwa: „nur zur Tierabwehr“, „Tierabwehrgerät“ oder „Tier- und Hundeabwehrmittel“.

Fehlt die vorgeschriebene Kennzeichnung als Tierabwehrspray, fällt das Mittel automatisch unter das Waffengesetz. Schon der Besitz ist dann strafbar.

Pfefferspray darf grundsätzlich frei verkauft werden. Allerdings fehlt bei Importware mitunter die vorgeschriebene Bezeichnung als „Tierabwehrspray“. Deshalb ist es empfehlenswert, das Pfefferspray in einem Waffen- oder Jagdgeschäft zu kaufen. Dort findet man auch Beratung zu der Frage, welches Pfefferspray im Zweifel empfehlenswert ist. Gerade bei Sprays mit einer Fächerwirkung muss man besonders vorsichtig sein, weil leicht Unbeteiligte getroffen werden können.

Darf ich Pfefferspray mitführen?

Pfefferspray dürfen Sie grundsätzlich bei sich tragen oder im Handschuhfach des Autos aufbewahren. Bei Veranstaltungen ist Pfefferspray aber oft verboten – beispielsweise bei Partys, Konzerten und Fußballspielen.

Wie darf ich Pfefferspray einsetzen?

Pfefferspray ist nur für die Tierabwehr zugelassen. Deshalb muss es auch entsprechend gekennzeichnet sein. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie Pfefferspray auch gegenüber Menschen einsetzen dürfen. Zulässig ist dies aber nur dann, wenn Sie angegriffen werden, also eine Notwehrlage vorliegt.

Notwehr ist nach der gesetzlichen Definition jede Handlung, die erforderlich ist, um einen „gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff“ abzuwenden. Ob eine Notwehrlage vorliegt, entscheiden am Ende immer die Gerichte. Urteile zur Frage „Notwehr oder nicht“ fallen sehr unterschiedlich aus. Gerade wenn es vor dem Sprühen noch nicht zu einer körperlichen Attacke gekommen ist, steht häufig Aussage gegen Aussage.

Am Ende stellen die Gerichte meist auf die Verhältnismäßigkeit ab. Sie beurteilen die Abwehrhandlung nach „gesundem Menschenverstand“. Je harmloser der Anlass ist oder auch die Person des Angreifers, z.B. Kinder, desto größer ist das Risiko, selbst als Schuldiger da zu stehen.

Wer unberechtigt Pfefferspray einsetzt und andere verletzt, macht sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Die Mindeststrafe beträgt selbst in minder schweren Fällen drei Monate Gefängnis.

Eine Notwehrlage kann auch zu Gunsten Dritter bestehen. Wenn man jemandem also mit Pfefferspray zur Hilfe kommen, kann diese Abwehrhandlung gerechtfertigt sein.

Dürfen Kinder und Jugendliche Pfefferspray kaufen?

Pfeffersprays fallen dürfen in Waffengeschäften und Online-Shops erst ab einem Alter von 14 Jahren gekauft und dann mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden Pfeffersprays mit der Aufschrift „nur zur Tierabwehr“. Diese dürfen sogar von Kindern und Jugendlichen erworben oder mitgeführt werden. (Quelle ARAG)

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