Noch 80 % fehlen: Stadt erinnert an verlängerte Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung

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Bescheid über die Grundsteuer B in Unna für das Kalenderjahr 2022. (Foto Red. Ausblick am Hellweg)

Auf die verlängerte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung weist die Stadt Unna hin. Hintergrund: Noch nicht einmal ein Viertel der Erklärungen sind zwei Wochen vor dem eigentlichen Ende der Frist bundesweit abgegeben worden.

„Eigentlich war der 31. Oktober als Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung gesetzt worden“, erinnert die Stadt Unna. Nun wurde die Frist bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

„Damit reagieren die Minister auf die Tatsache, dass bislang erst rund 20 Prozent der Grundsteuer-Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern eingegangen sind. Dass in den nächsten zwei Wochen die fehlenden 80 Prozent noch eingereicht werden, war nicht realistisch.“

Die Kreisstadt erinnert aus diesem Grund noch einmal alle Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig, bis zum 31. Januar 2023  bei ihrem Finanzamt abzugeben. Weiteres dazu auf Unna.de

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