Beschlossen: Hartz IV wird zum „Bürgergeld“ – Höhere Regelsätze, weniger Sanktionen

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Symbolbild Armut - Quelle: NGG

Die Bundesregierung hat die Einführung eines Bürgergelds für Langzeitarbeitslose am 14. September beschlossen. Es soll zum 1. Januar das unbeliebte heutige Hartz-IV-System ablösen.

Die Regelsätze der Grundsicherung sollen angehoben werden – auf 502 Euro für einen Alleinstehenden/Haushaltsvorstand je Monat und gestaffelten angehobenen Sätzen für Kinder im Haushalt (für Jugendliche z. B. 420 Euro). Aktuell bekommt ein H4-Empfänger 449 Euro im Monat.

Zudem sollen zwei Jahre lang die Wohnungskosten in voller Höhe übernommen werden.

Sanktionen bei Ablehnung von Jobangeboten darf es im ersten halben Jahr gar nicht mehr geben, 60.000 Euro gelten zwei Jahre lang als Schonvermögen.

HIER lesen Sie den vollständigen Bericht.

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