Rathaus öffnet wieder – „Aber bitte nur in dringenden Fällen kommen“ – Kreis beendet Einlasskontrollen

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Rathaus Unna. /Archivbild Rinke

Rathaus wieder geöffnet, aber Bürger sollen möglichst weiterhin auf Besuche verzichten. Wenn sie kommen, ist die Maske Pflicht. Auch über Samstag hinaus, wenn bundesweit die Coronaregeln weitgehend enden.

In einer Pressemitteilung der Stadt vom Donnerstag Mittag heißt es:

Die Kreisstadt Unna öffnet ab Montag, 4. April 2022, wieder die Türen des Rathauses.

Dennoch sollen auch weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie die persönlichen Kontakte im Bürgerservice der Kreisstadt Unna auf das Notwendigste beschränkt werden“,

betont die Verwaltung einschränkend.

Deshalb werden Bürgerinnen und Bürger mit folgenden Anliegen dringend gebeten, sich telefonisch unter 02303/103-325 oder -329, über das Serviceportal unter serviceportal.unna.de/ oder per Mail buergerservice(at)stadt-unna.de an den Bürgerservice zu wenden:

  • Ausdruck Steueridentifikationsnummer (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
  • Meldebescheinigung (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
  • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
  • Bewohnerparkvignette (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
  • Abgabe von Wohngeld- und Schwerbehindertenanträgen sowie Anträgen auf Befreiung von der Rundfunkgebühr (können postalisch eingereicht werden).

Für alle anderen Anliegen ist der Bürgerservice im Rathaus zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. – Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Mo., Di und Do. 13.30 – 16.00 Uhr
Do. 16 – 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung

  1. und 3. Samstag 9 – 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

Nach wie vor ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske in allen Verwaltungsgebäuden der Kreisstadt Unna verpflichtend.

Quelle Pressemitteilung Stadt Unna

KREIS LOCKERT ZUGANGSREGELN

Kreishaus Unna – Foto Rinke

Änderungen der Zutritts-Regeln beim Kreis – Keine Einlasskontrollen mehr

Ab dem 1. April können Besucherinnen und Besucher die Dienstgebäude der Kreisverwaltung über die Haupteingänge wieder ohne Impf- oder Testnachweise betreten. Es gibt keine Einlasskontrollen mehr.

Lediglich an der Ausländerbehörde wird es weiterhin aufgrund der vielen Besucherinnen und Besucher Einlass-Personal geben.

Damit trägt die Kreisverwaltung den aktuellen Gesetzes-Änderungen Rechnung. Auch in der Zulassungs- und Führerscheinstelle gibt es Änderungen.

Die im Zuge des Corona-Pandemie eingeführte Begrenzung der Wartemarken in der Zulassungsstelle für Spontankunden wird aufgehoben.

Ab Montag, 4. April werden grundsätzlich, im Rahmen der besonderen Öffnungszeiten, unbeschränkt Wartemarken ausgegeben.

Öffnungszeiten im Überblick

Die Führerscheinstelle und Zulassungsstelle Unna hat zu folgenden Zeiten für die Wartemarkenausgabe für Besuche ohne Termin geöffnet:

Montag: 7.30 – 11.30 Uhr und von 12.30 – 16.30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
Dienstag 7.30 – 11.30 Uhr und von 12.30 – 16.30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
Mittwoch 7.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag 7.30 – 16.30 Uhr (07.04.2022 nur bis 11.30 Uhr)
Freitag 7.30 – 11.30 Uhr

Wartemarkenausgabe für Besuche ohne Termin in der Zulassungsstelle Lünen:

Montag 7.30 – 11.00 Uhr
Dienstag 7.30 – 11.00 Uhr und von 13.30 – 16.00 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
Mittwoch 7.30 – 11.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 11.00 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 7.30 – 11.00 Uhr

Allgemeine Regeln

Das Tragen einer Maske (mindestens medizinische- bzw. OP-Maske) ist weiterhin Pflicht. Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen.

Besucher werden auch darum gebeten, auf entsprechende Abstände zu anderen Personen zu achten.

Für gastronomische Angebote gilt die 3G-Regel.

Alle Informationen zum Einlass und die Öffnungszeiten sind unter www.kreis-unna.de/oeffnungszeiten zu finden. PK | PKU

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