Mit der vor einer Woche aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW ist auch der Kinobesuch jetzt auch wieder Menschen möglich, die weder gegen Corona geimpft noch von Corona genesen sind.
Sie können wieder ihren Kinobesuch mit frischem Popcorn und Nachos genießen, sofern sie am Eingang einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
Darauf macht das Kinorama Unna in seinem neuen Newsletter noch einmal gesondert aufmerksam.
Die lange geltende 2G-Regel wurde am 4. März von der 3G-Regel abgelöst: Eintritt haben geimpfte oder genesene oder getestete Personen laut der Corona-Schutzverordnung.
Und eine weitere Neuerung:
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind von Beschränkungen auf 3G und ausgenommen und werden immunisierten Personen gleichgestellt.
Ab 18 Jahren gilt der 3G Nachweis. Zur Überprüfung ist ergänzend ein Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Die Maske kann am Sitzplatz im Kino abgenommen werden.