Der SPD-Ortsverein Unna-Billmerich sieht „erheblichen Handlungsbedarf“ in Sachen Hochwasserschutz. Ortsvereinsvorsitzender Ralph Bürger spricht sogar von „Behördenstillstand“.
Schon bei den Hochwassern in den letzten Jahren hätten stellenweise Überflutungen die „schwachen Stellen“ in der Infrastruktur gezeigt. Diese seien jedoch nicht grundlegend analysiert worden.
Entsprechend gab es keine Abhilfemaßnahmen.
„Während die Unnaer Stadtbetriebe insgesamt einen guten Job machen, zeigten sich Rats- und Kreisverwaltung mut- und hilflos. Geht es so weiter, ist die nächste Starkregenkatastrophe nur noch eine Frage der Zeit. Und deren Auswirkungen können schließlich in einer erheblichen Schadensbilanz münden.“
Der Ortsverein fragt:
„Warum wurden die Umweltausschüsse von Kreis und Stadt bisher nicht zu außerordentlichen Sitzungen einberufen, um einen Diskussionsprozess zwischen Experten, Betroffenen und Parlamentariern zum Hochwasserschutz einzuleiten und warum findet kein Dialog mit der Landwirtschaftskammer statt ?“
Der Ortsverein hat inzwischen Expertenrat eingeholt und will jetzt das Wasserhaushaltsgesetz nutzen, um Kreis und Stadt zum Handeln zu bewegen.
„Landrat und Bürgermeister haben dazu inzwischen unverblümte und eindeutige Aufforderungen erhalten, auf gesetzlicher Grundlage etwas zu tun“,
betont Ortsvereinschef Ralph Bürger. Aus dem Schreiben an den Landrat, seinen Parteifreund Mario Löhr (SPD), zitiert er auszugsweise:
„Von den Hochwasserereignissen im Juli diesen Jahres sind im Bereich der Kreisstadt Unna im Ortsteil Billmerich folgende Straßen in Straßenbaulastträgerschaft des Kreises betroffen gewesen: Am Ostenberg , Türkenstraße sowie der westliche Teil der Hertinger Straße. Zumindest für den Ostenberg gilt, dass die Überflutung mehrfach in den letzten Jahren aufgetreten ist. Dies müsste bei der Kreisverwaltung dokumentiert sein.
Die Folgen: Schäden an privaten Gebäuden (Hertinger Straße), Gefährdung des Straßenverkehrs, Verschlammung von Abflüssen und Straßenflächen, ggfs. Gefahr von Unterspülungen, Wiederherstellungs- und Reinigungsaufwand.
Um diese Problematik im Sinne des § 37 WHG verursachungsgerecht anzugehen, müsste der Landrat des Kreises in seiner Eigenschaft als Straßenbaulastträger die untere Umweltschutzbehörde entsprechend beauftragen. Wir bitten daher um Stellungnahme, ob Sie so verfahren wollen.
Im Übrigen dürfen wir dazu raten, mit der Landwirtschaftskammer einen intensiven öffentlichen Dialog zur Hochwasserproblematik und Bodenerosion zu führen, und die betroffenen Gemeinden und Städte daran zu beteiligen.
Außerdem ist eine Revision des Landschaftsplanes Unna 2008 dringend erforderlich, um wasserwirtschaftliche Ziele (namentlich Hochwasserschutz und Dürrefolgen) in die Landschaftsgestaltung planerisch „einzubauen“ und deren Umsetzung nachdrücklich voranzutreiben.“
Es wäre gut, wenn der Massener Ortsverein auch erheblichen Handlungsbedarf sähe. Bedauerlicherweise geht man hier den umgekehrten Weg mit zusätzlicher Flächenversiegelung.
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