Waffenverbot am Hauptbahnhof: Besteckkoffer konfisziert – Rundblick-Community lacht sich schlapp

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Fotoquelle: Bundespolizei DO

Ein Polizeieinsatz am Dortmunder Hauptbahnhof sorgt auf unserer Facebook-Seite für mächtig Wirbel: Eine Ticket- und Personenkontrolle bei einem 36-jährigen Dortmunder am späten Abend des 27.10. endete mit der Sicherstellung eines – Haushalts-Besteckkoffers.

Unsere Community lachte sich buchstäblich schlapp. Wir sortieren einmal.

Gegen 19:15 Uhr fiel den Beamten der polizeibekannte Mann im Hauptbahnhof ins Auge. Der anschließende Datenabgleich brachte prompt das Problem ans Licht: Gegen den Dortmunder läuft ein behördliches Waffenbesitzverbot.

Bei der Durchsuchung staunten die Einsatzkräfte nicht schlecht über das mitgebrachte Gepäck. In einer Tragetasche flog eine Softair-Pistole auf. Im Koffer selbst transportierte der Mann ein komplett eingepacktes Küchen- und Grillbesteck-Set inklusive Messern, Gabeln und Fleischbeil. Die Polizisten packten alles ein und nahmen die Utensilien mit.

Der 36-Jährige schwieg vor Ort zu den Vorwürfen. Nach den üblichen Formalitäten durfte er den Bahnhof zwar verlassen, muss sich jetzt aber wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Redaktions-Check: Über 1.100 Kommentare auf unserer Seite

Die Meldung ging auf unserer Facebook-Seite durch die Decke: Innerhalb kürzester Zeit sammelten sich unter dem Beitrag über 1.100 Kommentare, knapp 1.000 Daumen hoch und lachende Emojis sowie mehr als 50 Shares. Die einhellige Meinung in der Community: Wer zieht bitteschön mit einem portablen Steak-Besteck durch den Hauptbahnhof – und rücken jetzt schon Hobbyköche ins Visier der Polizei?

Doch hinter der Lachnummer stecken knallharte Paragrafen:

  1. Das Waffenverbot: Wer von Behörden ein individuelles Waffenverbot verpasst bekommt, darf schlicht gar nichts mit sich führen, was auch nur entfernt unter das Waffengesetz fällt.
  2. Die Waffenverbotszone: Im Dortmunder Hauptbahnhof herrscht striktes Messer- und Werkzeugverbot – da schaut die Polizei bei Kontrollen gar nicht erst auf den Verwendungszweck.
  3. Die Softair-Pistole: Die mitgeführte Waffe täuscht eine echte Schusswaffe vor (Anscheinswaffe nach § 42a WaffG) und hat im öffentlichen Raum schlicht nichts verloren.

(Quelle Bundespolizei Dortmund)

4 KOMMENTARE

  1. … na toll, während in unseren Großstädten „migrantische“ Horden unter den Augen von tausenden Polizisten Luxusgeschäfte plündern, wird dem rechtschaffenden Bürger am Hauptbahnhof ein Besteckkoffer abgenommen. Dieser Staat ist sowas von fertig. Wenn jetzt noch in Berlin wieder Kommunisten an die Regierung kommen, wird es wohl doch langsam Zeit, ein Zeichen zu setzen.

  2. Heinrich: rechtschaffender Bürger? Nicht richtig gelesen:…“polizeibekannt..“- so sehr polizeibekannt, daß Polizei Gepäckkontrolle durch führt.
    Recht haben sie hinsichtlich der „…Horden“ die plündern. Ich gehe noch ein Stück weiter, da ich heute in Bremen an der Synagoge (Schwachhauser Heerstr) vorbeifuhr.: Dieses elende Pack von Judenhassern, die man nicht in den Griff bekommt, auch weil die anderweitig Kriminellen immer mehr werden. Synagoge Unna: Unfassbar, dass es in Deutschland seit Jahren wieder massiv Hetze gibt und Polizei dort massiv schützen muß. München 1972 und die Terrorkinder der „PLO“ spielen sich hier auf – ich will die hier nicht und eine Politikerkaste in Berlin, die sich nicht scheut, mit der SED-Nachfolgepartei konform zu gehen. Pfui Spinne!
    Wer sich im Kleinen kriminell verhält bindet Kräfte gegen OK, Terror etc..

    • Ok Dirk, sorry. Streiche „rechtschaffenden“ und setze dafür:
      „mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Denn die Sicherheit am Bahnhof wird wohl weniger tangiert, wenn jemand ein Grillbesteck im Koffer transportiert.

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