Unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Unna hin.
Hinweis der Redaktion: Ältere Führerscheine (bis 2001) wurden zum Stichtag 19. 1. ungültig. Wer damit in eine Polizeikontrolle gerät, muss allerdings lediglich mit 10 Euro Verwarngeld rechnen: Es handelt sich weder um eine Straftat, noch verliert der Betroffene seine Fahrerlaubnis. Er darf mit dem alten Führerschein also auch weiterfahren.
Inhaber von Führerscheinen von 2002 bis 2004 mit Hauptwohnsitz im Kreis Unna haben jetzt ein Jahr Zeit, einen Termin entweder bei der Führerscheinstelle im Kreishaus Unna oder im Kreishaus Lünen zu vereinbaren. „Zu lange sollte man mit der Terminbuchung aber nicht warten, erfahrungsgemäß sind vorhandene Termine immer sehr schnell ausgebucht“, erinnert der Kreis.
Eine Ausnahme davon stellen alle vor 1953 geborenen Personen dar. Hier muss erst zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Ablauf und Kosten
Auf www.kreis-unna.de finden Bürger alle wichtigen Informationen zum Führerscheinumtausch. Hier ist ebenfalls die Terminbuchung möglich, da ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Auch in den Bürgerbüros der jeweiligen Städte und Gemeinden können die Anträge gestellt werden.
Benötigt werden ein Identitätsnachweis, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild. Ist der alte Papierführerschein nicht im Kreis Unna ausgestellt worden, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde beantragt werden. Diese kann per Mail (fuehrerscheine@kreis-unna.de) oder per Fax (0 23 03 / 27 27 96) direkt an den Kreis Unna übersendet werden. Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Die Kosten belaufen sich auf 26,50 Euro bis 32,00 Euro. Am Standort Unna ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich.
Das neue Führerscheindokument kann entweder im Kreishaus Unna beziehungsweise Lünen abgeholt oder per Postversand zugestellt werden.
Umtauschfristen
Für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ist die Umtauschfrist am 19. Januar 2026 abgelaufen. Bürgerinnen und Bürger haben aber auch im Nachhinein noch die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. „Es lohnt sich regelmäßig einen Blick in das Terminbuchungsportal des Kreises Unna zu werfen, weil immer mal wieder kurzfristig Termine freigeschaltet werden.“
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch sind zu finden unter www.kreis-unna.de unter dem Suchbegriff „Führerscheinumtausch“. PK | PKU




































Was für ein Laden. Meine Frau versucht nun seit Wochen, einen Termin zu bekommen.
Ich denke, wir lassen das einfach.
Steht sowieso „unbefristet“ drauf.
Ein Witz.
Mein Führerschein wurde in Süddeutschland ausgestellt. Jetzt soll ich zur Erneuerung für meinen europaweiten und darüber hinaus unbefristet gültigen Führerschein irgendein Papier aus einem anderen Bundesland beschaffen (gar kein Aufwand, ist klar) und auch noch blechen, damit ich das darf?
Dafür zahle ich lieber ein paar Mal 10 € in einer Kontrolle, was soll’s. Ich bin in den letzten 25 Jahren zweimal kontrolliert worden. Passt!