Weitere alte Führerscheine müssen umgetauscht werden – Kreis betont: Persönliches Erscheinen ist erforderlich

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Führerschein - Symbolbild, Quelle RB

Unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Unna hin.

Hinweis der Redaktion: Ältere Führerscheine (bis 2001) wurden zum Stichtag 19. 1. ungültig. Wer damit in eine Polizeikontrolle gerät, muss allerdings lediglich mit 10 Euro Verwarngeld rechnen: Es handelt sich weder um eine Straftat, noch verliert der Betroffene seine Fahrerlaubnis. Er darf mit dem alten Führerschein also auch weiterfahren.

Inhaber von Führerscheinen von 2002 bis 2004 mit Hauptwohnsitz im Kreis Unna haben jetzt ein Jahr Zeit, einen Termin entweder bei der Führerscheinstelle im Kreishaus Unna oder im Kreishaus Lünen zu vereinbaren. „Zu lange sollte man mit der Terminbuchung aber nicht warten, erfahrungsgemäß sind vorhandene Termine immer sehr schnell ausgebucht“, erinnert der Kreis.

Ablauf und Kosten

Auf www.kreis-unna.de finden Bürger alle wichtigen Informationen zum Führerscheinumtausch. Hier ist ebenfalls die Terminbuchung möglich, da ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Auch in den Bürgerbüros der jeweiligen Städte und Gemeinden können die Anträge gestellt werden. 

Benötigt werden ein Identitätsnachweis, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild. Ist der alte Papierführerschein nicht im Kreis Unna ausgestellt worden, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde beantragt werden. Diese kann per Mail (fuehrerscheine@kreis-unna.de) oder per Fax (0 23 03 / 27 27 96) direkt an den Kreis Unna übersendet werden. Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden. 

Die Kosten belaufen sich auf 26,50 Euro bis 32,00 Euro. Am Standort Unna ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich.

Das neue Führerscheindokument kann entweder im Kreishaus Unna beziehungsweise Lünen abgeholt oder per Postversand zugestellt werden. 

Umtauschfristen

Für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ist die Umtauschfrist am 19. Januar 2026 abgelaufen. Bürgerinnen und Bürger haben aber auch im Nachhinein noch die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. „Es lohnt sich regelmäßig einen Blick in das Terminbuchungsportal des Kreises Unna zu werfen, weil immer mal wieder kurzfristig Termine freigeschaltet werden.“
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch sind zu finden unter www.kreis-unna.de unter dem Suchbegriff „Führerscheinumtausch“. PK | PKU

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