„Mal verboten, mal erlaubt“: Streit um E-Scooter im Schienenersatzbus endet mit Polizeieinsatz auf B1 bei Lünern

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Mit dem E-Scooter plus ÖPNV zur Arbeit – nicht so einfach, stellt Rundblick-Leser Christian fest.

Seine Freundin ist auf den Schienenersatzverkehr (SEV) via Unna-Lünern angewiesen.

Zum zweiten Mal passierte es ihr am Montag, dass ein Busfahrer sich weigerte, ihren E-Scooter mitzutransportieren. Da sie dringend zur Arbeit musste und sich weigerte auszusteigen, rief der Fahrer die Polizei – mitten auf der B1, da der SEV dort abfährt statt, kritisiert Christian, wie angegeben am Bahnhof Lünern. „Er hatte auch nur eine Stunde Verspätung.“

Der Busfahrer verwies Christians Freundin und die Polizeibeamten auf die Regelungen der VDV, nach denen er keine E-Scooter mitnehmen dürfe. „Schriftlich vom Arbeitgeber hatte er nichts. Die Polizei konnte vor Ort aber natürlich auch nichts machen.“

Tatsächlich findet sich in den Pressemitteilungen des VDV nicht direkt das Verbot, E-Scooter zu transportieren, aber eine Empfehlung. In der entsprechenden Mitteilung vom Februar 2024 heißt es dazu:

Brand- und Explosionsrisiko bei Akkus von E-Tretrollern: Betriebsverantwortliche der ÖPNV-Unternehmen empfehlen, die Mitnahme von E-Tretroller in Bussen und Bahnen zu untersagen.

Die Betriebsverantwortlichen zahlreicher Verkehrsunternehmen… empfehlen, E-Tretroller von der Beförderung in Bussen und Bahnen auszuschließen. Grund dafür ist der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung. Ausgangspunkt dafür, dass der Ausschuss im VDV sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat, waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid.

Sicherheit genießt die höchste Priorität bei der Beförderung im ÖPNV. Dazu zählt laut gesetzlicher Regelungen vor allem der Schutz von Personen (Fahrgäste und Fahrpersonal), die sich in den Fahrzeugen oder an Haltestellen aufhalten.

Die Betriebsleiter der Verkehrsunternehmen sind per Verordnung für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung des Betriebs insgesamt verantwortlich und müssen dementsprechend handeln. Wesentliche Grundlagen für die jetzt ausgesprochene Empfehlung bilden zwei brandschutztechnische Bewertungen durch den unabhängigen Gutachter STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH). Der Gutachter stellt fest, dass es für die in Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards gibt.

Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.

Darüber hinaus stellt die STUVAtec im zweiten Gutachten fest, dass E-Tretroller mit Lithium-Ionen-Akkus im Falle eines Brandereignisses auch in den übrigen Fahrzeugen des ÖPNV (Bussen und Straßenbahnen) zu einer Gefährdung von Fahrgästen führen können. In Abwägung der Gefährdungen mit dem zu akzeptierenden Restrisiko ist der VDV-Betriebsausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Mitnahme von E-Tretrollern auch in Bussen und Straßenbahnen grundsätzlich nicht empfohlen werden kann.

In der Praxis herrscht jedoch offenbar Wirrwarr, berichtet Christian. „Meine Lebensgefährtin nutzt seit knapp drei Jahren die Bahn und aktuell den Schienenersatzverkehr. Letztes Jahr wurde ihr einmal die Mitfahrt wegen dem E-Scooter untersagt, ansonsten klappte es immer (täglich zur Arbeit hin und zurück).“

Am Montag wurde ihr die Mitfahrt dann untersagt. „Sie weigerte sich, auszusteigen – sie muss halt arbeiten – und der Busfahrer rief die Polizei.“

Am Ende unterbrach Christian seine Arbeit und fuhr seine Freundin zu ihrer Arbeitsstelle.

Was ihn stutzig macht:

„Nach Paragraph 11 der Beförderungsbedingungen ist der Transport von E-Scootern in Bussen gestattet.“ Die Erlaubnis findet sich in einer anderen Pressemitteilung des Verbandes, die allerdings veraltet ist. Sie stammt vom Mai 2019 und wurde inzwischen von der aktualisierten Fassung überholt.

In einer Beschwerde an die eurobahn forderte der Unnaer, dass im Interesse der Kunden klar ersichtlich sein sollte, ob E-Scooter nun erlaubt oder verboten seien. Denn: „Bisher nur ein Busfahrer in knapp drei Jahren, der meiner Freundin die Mitnahme verweigerte.“

Die eurobahn verwies in ihrer Antwort an den Kunden wiederum auf ihre eigene Website – „Mitnahme von Fahrräder, Gepäck und Tieren“. Dort heißt es im Passus für den Schienenersatzverkehr (SEV):

„Eine Mitnahme von nicht zusammenklappbaren Fahrrädern und nicht zusammenklappbaren E-Tretrollern im SEV ist nicht möglich. Grundsätzlich kann ein ausführendes Busunternehmen das Hausrecht bei der Mitnahme ausüben und die Beförderung auch von zusammengeklappten E-Tretrollern aus sicherheitstechnischen Aspekten verweigern.

Vor der Fahrt zusammengeklappte Falträder und zusammengeklappte (E-)Tretroller haben den Status von Handgepäck.“

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