Ten Brinkes „Nahversorgungszentrum Massen“startet: Edeka, Drogerie, Non Food-Markt, 155 Parkplätze, 11 Wohnungen

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Wollen die Massener Einwohner neue Einkaufsmöglichkeiten an der Massener Bahnhofstraße? Vier Jahre ist es jetzt her, seit die Stadt Unna dazu eine Bürgerbefragung durchführte. Das Ergebnis war eindeutig – zwei von drei Umfrageteilnehmern sagten „Ja!“

Jetzt geht die Planung mit einem neuen Investor an den Start. Es ist der Erbauer und frühere Eigentümer des Einkaufszentrums Neue Mühle neben der Unnaer Post, die Ten Brinke Group.

Wie berichtet, plant Ten Brinke jetzt in Massen an Stelle des früheren Investors Löer. Dieser sprang ab, weil es mit der Planung nicht voran ging.

Am Mittwoch nächster Woche, dem 2. Juli, soll der Stadtentwicklungsausschuss den Startschuss für den Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Massen“ geben.

Zum Sachverhalt schreibt die Stadt in ihrer Vorlage:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung der Kreisstadt Unna hat in
seiner Sitzung am 17.06.2020 den Beschluss gefasst, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen der Nahversorgung im
Nebenzentrum Massen zu schaffen und einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Unna-
Massen Nr. 3 „Einzelhandel westl. der Massener Bahnhofstraße“ gemäß § 30 (1) BauGB
aufzustellen und den rechtskräftigen Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (18.
Änderung). Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans gem. § 12 BauGB erfolgte auf Antrag der Löer Grundstücksgesellschaft
Unna-Massen GmbH.
Es wurde zwar eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung
durchgeführt, die Planung wurde dann vom damaligen Vorhabenträger nach langen
Vorplanungen jedoch nicht mehr weitergeführt.

Das Vorhaben wurde seinerzeit in Politik und Bürgerschaft durchaus kontrovers diskutiert. Um
ein Meinungsbild zur geplanten Ansiedlung und generell zum Einzelhandels- und
Infrastrukturangebot in Massen zu erhalten, wurde eine Bürgerbefragung aller Einwohner ab
16 Jahren in Unna-Massen
durch das Büro KMF (Frau Vielhaber) durchgeführt.

Der HFA hatte die Befragung nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Mobilität im Februar 2021 beschlossen (Informationen dazu in Vorlage Nr. 0106/21). Die
Ergebnisse der Befragung und der Bericht waren bis Ende 2021 auch online auf der
Internetseite der Kreisstadt Unna einsehbar. Der Bericht von Frau Vielhaber liegt dieser
Vorlage nochmals als Anlage 4 bei. Die wesentlichen Ergebnisse der Befragung waren:

• Mit dem damaligen Einzelhandels-Vorhaben werden Erwartungen an positive Effekte
für die Stadtentwicklung Massens verknüpft.
• Eine große 2/3 Mehrheit der Massener Bürger begrüßt die Ausweitung des
Einzelhandelsangebotes am vorgesehen Standort.
• Das Einzelhandelsangebot in Massen kann nach Ansicht der Befragten beträchtliche
Erweiterungen vertragen. Die Erwartungen an die Ausgestaltung des
Einkaufsangebots sind dabei facettenreich und umfassen – vor allem von Seiten älterer
Befragter – den Wunsch nach Fußläufigkeit, nach einer Konzentration von Geschäften
an einem Ort sowie nach Service- und Dienstleistungen. Je jünger, desto wichtiger wird
die Zugänglichkeit mit einem PKW. Einig sind sich alle Altersgruppen in dem Wunsch
nach einem großen Warenangebot inklusiv lokaler Produkte.

Das Büro Vielhaber sieht grundsätzlich die Möglichkeit, durch einen umsichtig geplanten und
aktiv kommunizierten politischen Entscheidungsprozess die Massener Bürgerschaft von der
Ansiedlung und den positiven Effekten für die Stadtentwicklung zu überzeugen. Die
Ergebnisse der Befragung bilden eine gute Wissensgrundlage, um in den nächsten Jahren
kooperativ zwischen Kommunalpolitik und Bürgerschaft bedarfsgerechte Impulse für die
Stadtteilentwicklung in Massen zu setzen.

Nach dem Ausscheiden des Entwicklers Löer haben die Flächeneigentümer einen neuen
Investor für die Einzelhandelsansiedlung gesucht und nunmehr mit der Firma Ten Brinke
gefunden.

Das von Ten Brinke geplante Vorhaben unterscheidet sich wesentlich von dem bislangSeite 3 | 5
geplanten Vorhaben
– bisher war die Ansiedlung von einem Vollsortimenter und einem
Discounter geplant. Gegenstand der neuen Planung ist ein Nahversorgungszentrum

…mit Edeka (ca. 1.500 m² VKF), einem Drogeriemarkt (max. 750 m² VKF), einem Nonfood-Fachmarkt (max. 800 m² VKF) sowie ein Wohngebäude mit ca. 11 Wohnungen. Die Märkte werden von der Massener Bahnhofstraße mit einem Parkplatz mit ca. 155 Stellplätzen erschlossen.

Die Bürgerbefragung hatte auch ergeben, dass in Massen eine Drogerie vermisst wird, die
nunmehr im Konzept von Ten Brinke vorgesehen ist. Weiterhin sind einige Aspekte in der nun
vorliegenden Planung enthalten, die den Ergebnissen der zuvor erläuterten Bürgerbefragung
folgen (s. Anlage 2).

Von der Bürgerschaft wurde befürchtet, dass die Nahversorgung in Obermassen durch die
Verlagerung des Edeka-Marktes vom Standort Kleistraße an die Massener Bahnhofstraße
leiden könne. Durch den zurzeit in Bau befindlichen Aldi-Markt an dem Standort Kleistraße
anstelle des ehemaligen Edeka-Marktes kann auch die Nahversorgung in Obermassen
gewährleistet werden.

In dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen eine öffentliche Grünfläche im Norden
entlang des Baches und ein Wohn-/Sondergebiet mit zwei Baukörpern für Wohnungen,
Gastronomie und kleine Läden
im Südosten einbezogen werden. In einem neuen
dreigeschossigen Solitärbau mit Staffelgeschoss im Südosten direkt an der Kreuzung zum
Hellweg sollen neue Wohnungen entstehen. Damit soll hier ein neuer attraktiver
Eingangsbereich zum geplanten Einkaufszentrum entstehen.

Das vorhandene Bau- und das Naturdenkmal bzw. die größeren Bäume sollen als
Kernelemente im Eingangsbereich erhalten bleiben und einer gastronomischen Nutzung und
Wohnnutzung zugeführt werden.

Erste Vorabstimmungen mit Fachbehörden haben stattgefunden, um Lösungsmöglichkeiten
für die bereits bei der Vorgängerplanung aufgetauchten und bekannten Problematiken
auszuloten, insbesondere in Sachen Hochwasserschutz und verkehrliche Anbindung. Wegen
der Hochwasserproblematik wurde eine erste Studie zur Entwässerung erstellt, Stadtbetriebe
und Untere Wasserbehörde wurden hierzu bereits beteiligt.

Die Verkehrsplaner Brilon, Bonzio, Weiser aus Bochum halten die verkehrliche Anbindung des
modifizierten Vorhabens als erste Einschätzung für möglich, wenn die Umgestaltung des
Straßenzugs Massener Bahnhofsstraße, Massener Hellweg und Kleistraße
– wie in der
gutachterlichen Stellungnahme aus 2021 vorgeschlagen – realisiert würde. BBW hatte damals vorgeschlagen

• die Einmündung Massener Bahnhofstraße/Massener Hellweg mit einer Signalisierung
auszustatten (Ampel)
und
• im Kreuzungsbereich Massener Hellweg/Kleistraße die Aufteilung der Fahrspuren in
Richtung Osten so zu verändern, dass der Geradeaus- und Rechtsabbiege-Verkehr nicht
auf einer Spur, sondern auf zwei Fahrspuren geführt wird.


In der damaligen Untersuchung von BBW wurden die beiden Knotenpunkte hinsichtlich
baulicher sowie betrieblicher Möglichkeiten zur leistungsfähigen Abwicklung des zukünftig zuSeite 4 | 5
erwartenden Verkehrsaufkommens analysiert.

Dabei erwies sich die Signalisierung des heute vorfahrtgeregelten Knotenpunkts Massener Hellweg/Massener Bahnhofstraße in Kombination
mit einer geänderten Fahrstreifenaufteilung auf den Massener Hellweg in den benachbarten Zufahrten an den beiden Knotenpunkten als zweckmäßig.

Zwischen den beiden Knotenpunkten verfügt der Querschnitt des Massener Hellweg über drei Fahrstreifen. Der
mittlere Fahrstreifen wird zurzeit in Fahrtrichtung Westen nur als Fahrstreifen für den sehr
schwach belasteten Linksabbieger vom Massener Hellweg in die Bismarckstraße genutzt. Die
geänderte Fahrstreifenaufteilung auf dem Massener Hellweg sah vor, den mittleren
Fahrstreifen im Bereich zwischen den beiden Knotenpunkten zukünftig zu teilen und an beiden
Knotenpunkten jeweils für den geradeausfahrenden Verkehr entlang des Massener Hellweg zu
nutzen. Es wurde empfohlen, das Linksabbiegen vom Massener Hellweg in die
Bismarckstraße zukünftig nicht mehr zuzulassen,
um zu verhindern, dass wartende
Linksabbieger den geradeaus fahrenden Verkehr blockieren. Stattdessen steht die Massener
Bahnhofstraße als nach Norden führende Verbindung zur Verfügung. Mit den beschriebenen
Maßnahmen wird an beiden Knotenpunkten rechnerisch in den Spitzenstunden mindestens
eine „ausreichende“ Verkehrsqualität (d. h. besser als gegenwärtig) erreicht. Das Gutachten
wurde mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW kommuniziert und erörtert. Auch der
Straßenbaulastträger sieht die vorgeschlagenen Maßnahmen als grundsätzlich
umsetzungsfähig an.


Aufgrund der städtebaulich integrierten Lage und der Versorgungsbedeutung der geplanten
Einzelhandelsbetriebe, die sich im Wesentlichen auf den Stadtteil Unna-Massen beziehen,
könnten Kaufkraftabflüsse in andere zentrale Versorgungsbereiche unterbunden werden.
Darüber hinaus würde die geplante Ansiedlung von großflächigen bzw. größeren
Einzelhandelsbetrieben eine Sicherung und Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches
bedeuten. Die zu erwartenden Wettbewerbswirkungen des Ansiedlungsvorhabens würden
zudem nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit einzelner ansässiger Betriebe in Frage stellen, so
die Aussage der Einzelhandelsgutachter. Negative Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche und die wohnungsnahe Versorgung könnten somit nach deren Aussage
ausgeschlossen werden. Darüber hinaus entspräche die geplante Einzelhandelsansiedlung
den Zielen der Raumordnung gemäß Landesentwicklungsplan NRW.

Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der vorliegenden Informationen die Planung weiter zu
qualifizieren. Insgesamt geht das geplante Vorhaben mit den städtischen Zielsetzungen
konform, an dieser zentralen und fußläufig gut erreichbaren Stelle die Nahversorgung in
Massen weiter zu verbessern und die Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches zu
stärken. Auch Wohnraum wird in Massen dringend benötigt. Der alte Siedlungskern
(Baudenkmal und Baumbesatz) kann größtenteils in das städtebauliche Konzept integriert
werden. Der Altbaubestand muss vor allem restauriert und einer neuen Nutzung zugeführt
werden.

Im nun folgenden Beteiligungsprozess der Träger öffentlicher Belange und anderer
Fachbehörden sind die Gutachten und Planungen zu prüfen, auszuarbeiten und abzustimmen.
Auch die Bürger und Bürgerinnen sollen erneut zu der Planänderung beteiligt werden.“

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