Zusammenprall zwischen Pedelecfahrerin und Radler auf Gehweg in Selm – Unfallflucht

3
290

Unfall mit Flucht zwischen zwei Zweiradfahrern.

Am Freitagabend (25.04.2025) gegen 20:00 Uhr fuhr eine 38-jährige Selmerin laut Polizei auf der Waltroper Straße in Selm in Richtung Waltrop. Ca. 300 Meter vor der Einmündung zur Lippestraße sei der Selmerin ortseinwärts in Richtung Bork ein Radfahrer auf dem Gehweg entgegen gekommen.

„Trotz Warnrufen konnte eine Kollision mit dem Radfahrer nicht verhindert werden, woraufhin die 38-Jährige stürzte“, berichtet ein Polizeisprecher.

Der unbekannte Radfahrer soll kurz angehalten haben und zunächst mit einem Personalienaustausch einverstanden gewesen sein. Noch bevor die Personalien jedoch ausgetauscht werden konnten, verschwand der Radler in Richtung Bork.

„Die Selmerin war in Begleitung ihrer Tochter unterwegs, die mit ihrem Rad neben der 38-jährigen fuhr. Die Tochter wurde bei dem Unfall nicht verletzt“, heißt es im Polizeibericht. Aus der Schilderung der Polizei ergibt sich, dass alle drei auf dem Gehweg geradelt sind.

Der Unfallflüchtige wird als 15- bis 17-Jähriger beschrieben, afrikanischer Phänotypus, ca. 170-175cm groß, schlank, schwarze dünne Mütze, dunkler Jogginganzug. Er fuhr ein graues Fahrrad mit kleinem Rahmen, älteres Modell, mit einem Akku auf dem Gepäckträger.

Zeugen, die Hinweise zum Unfall geben können, melden sich bitte auf der Polizeiwache Werne unter der Telefonnummer 02303/921-3420, 02303 921 0 oder per Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de.

Quelle KPB Unna

3 KOMMENTARE

  1. Unfall Flucht ist nicht gut und sollte von niemanden, der sich sich im Zweifelsfalle nichts vorzuwerfen hat auch nicht begangen werden!

    Generell darf man aber nur bis zum zwölften Lebensjahr auf dem Gehweg fahren und nebeneinander fahren darf man überhaupt nicht. Weder auf einem Radweg noch auf der Straße.

    Bei dem jungen Mann kann man noch sagen, dass er vielleicht Angst hatte, von der Polizei erschossen zu werden!

    So etwas soll bei dunkelhäutigen Person ja öfters vorkommen, als man es für möglich hält.

    • Und ihre Bemerkung zu der dunkelhäutigen Person völlig daneben.
      Empfehle auch die Novelle StVO von 2020: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren

Schreibe einen Kommentar zu Andrea Antwort abbrechen

Please enter your comment!
Please enter your name here