Rund 46.000 Wahlberechtigte sind am Sonntag, 23. Februar, in Unna aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Wer an diesem Tag nicht persönlich wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Zustellung der Wahlunterlagen kann jedoch aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl erst erfolgen, wenn die Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens ab Anfang Februar der Fall sein.
Für die Beantragung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Online-Antrag: Ab Sonntag, 12. Januar, können Wahlscheinanträge über die Internetseite der Kreisstadt Unna gestellt werden (unna.de).
Schriftlich: Mit dem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsanschreibens aufgedruckten Wahlscheinantrag oder mit einem formlosen unterschriebenen Schreiben bzw. einer formlosen Mail (unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse) an: Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna, Fax (02303) 103-3398, E-Mail wahlamt@stadt-unna.de
Persönlich: Sobald die Stimmzettel vorliegen (voraussichtlich Anfang Februar), kann direkt im Briefwahlbüro im Rathaus, Erdgeschoss, Foyer vor dem Ratssaal, gewählt werden. Wahlberechtigte können dort mit ihrer Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) ihre Stimme abgeben. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt worden sein, ist die Stimmabgabe auch nur mit einem Ausweisdokument möglich.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte ist eine entsprechende Vollmacht dieser Person beizufügen. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen für Dritte per E-Mail ist nicht möglich. Ebenso können Briefwahlunterlagen nicht telefonisch beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen können nur an die antragstellende Person oder eine vom Wahlberechtigten bevollmächtigte Person übergeben werden. Einem anderen als dem Wahlberechtigten dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Vordruck für eine solche Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet-Portal oder den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code ist bis Dienstag, 18. Februar, um 24 Uhr möglich. Um eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen zu gewährleisten, sollten auch schriftliche Anträge per Post oder Mail bis spätestens Dienstag, 18. Februar, beim Wahlamt eingehen. Am Freitag vor der Wahl ist das Wahlamt nur bis 15 Uhr – nicht wie bei bisherigen Wahlen bis 18 Uhr – für die Beantragung von Briefwahlunterlagen geöffnet.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr im Rathaus eingehen. Das Wahlamt bittet die Briefwählerinnen und -wähler darum, ihre Wahlbriefe rechtzeitig – mindestens drei Werktage vor der Wahl – zur Post zu bringen, in den Hausbriefkasten des Rathauses (am Haupteingang) einzuwerfen oder direkt persönlich im Wahlamt abzugeben.
PM Stadt Unna