Stadtrat beschließt: Unnas Grundsteuer bleibt konstant (hoch) – Gewerbesteuer steigt weniger stark

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Unna-Esel mit Blick aufs Rathaus - Foto RB

Der Unnaer Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres am Donnerstag, 12. Dezember die Entscheidung über die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 getroffen. Hier der Überblick der Stadt.

Hebesatz der Grundsteuer fürs Wohnen bleibt konstant (hoch)

Zum 1. Januar 2025 tritt die bundesweite Reform der Grundsteuer in Kraft. Diese war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bestehende System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Finanzämter setzten in der Folge neue Grundsteuermessbeträge fest, die zusammen mit dem Hebesatz über die Höhe der Grundsteuer entscheiden.

„Weder auf die Reform noch auf die Steuermessbeträge hatte die Stadt Einfluss“,

betont Bürgermeister Wigants (CDU) Verwaltung.

Man sei von Anfang an bestrebt gewesen, die Wohnnebenkosten für ihre Bürger stabil zu halten und Belastungssprünge, die sich aus der Grundsteuerreform ergeben, zu verhindern.

Die aus Sicht von Bürgermeister Dirk Wigant und der Stadtverwaltung fairste Lösung wurde nun vom Stadtrat mit breiter Mehrheit beschlossen. Diese sieht erstmals eine Festsetzung von differenzierenden Hebesätzen bei der Grundsteuer vor.

Der Hebesatz von 843 v.H. für die Gruppe „Wohnen“ (87,3 Prozent aller Grundstücke in Unna) wird beibehalten, während für „Nichtwohnen“ (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum sowie sonstige bebaute Grundstücke) ab Januar ein Hebesatz von 1.679 v.H. gilt.

„Dadurch erfolgt in der Gesamtbetrachtung weder eine Mehrbelastung der Steuerpflichtigen noch erzielt die Stadt höhere Einnahmen.

Vielmehr entstehen durch die Beibehaltung des Hebesatzes von 843 v.H. für die Wohngrundstücke Mindereinnahmen von rund 220.000 Euro pro Jahr“, erläutert die Stadt.

Durch die Anwendung der differenzierenden Hebesätze werden die Wohngrundstücke in Folge der Grundsteuerreform erheblich weniger belastet, als es bei der Anwendung eines einheitlichen Hebesatzes der Fall gewesen wäre. Trotz des erhöhten Hebesatzes von 1679 Punkten bleibt auch für die Nichtwohngrundstücke festzuhalten, dass sie über den im Durchschnitt um 50 Prozent geminderten Steuermessbetrag insgesamt nicht stärker belastet werden.

Gewerbesteuer-Hebesatz steigt auf 528 statt 595 Punkte

Schon im Frühjahr, als der Stadtrat den Beschluss zum erhöhten Gewerbesteuer-Hebesatz von 595 v.H. ab dem Jahr 2025 fasste, hatten Bürgermeister Dirk Wigant und Stadtkämmerer Michael Strecker klargestellt, jede sich im Jahresverlauf bietende Möglichkeit einer Anpassung nach unten nutzen zu wollen.

Nachdem bereits das Jahr 2023 mit fast 50 Mio. Euro Gewerbesteuer-Aufkommen für Unna ein Rekordjahr war, wird das Ergebnis 2024 noch übertroffen.

Um den Doppelhaushalt für 2024/25 ausgeglichen zu halten, ist deshalb „nur“ noch ein Hebesatz von 528 v.H. ab dem Jahr 2025 nötig.

1 KOMMENTAR

  1. Interessanter Artikel über die steuerliche Entscheidung in Unna! Es ist gut zu sehen, dass die Stadt versucht, die Belastungen für die Bürger stabil zu halten. Der Punkt über die differenzierenden Hebesätze zur Vermeidung von Mehrbelastungen macht Sinn. Hoffentlich profitieren die lokalen Unternehmen von der im Vergleich moderateren Anhebung der Gewerbesteuer. Gute Arbeit vom Stadtrat, die Balance zu halten!

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