Straftäter fliegt 15 Jahre nach Verurteilung wieder ein – und muss Resthaft von über 3 Jahren absitzen

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Flugzeug im Landeanflug auf Dortmund, Foto von Manuel Fuhrmann.

Nachdem er beim Einflug am Airport Dortmund aufflog, muss ein 46-jähriger Albaner die nächsten drei Jahre und drei Monate in einer hiesigen Haftanstalt zubringen. Ein zweiter Flugreisender, der nur eine knappe Stunde zuvor mit einem anderen Flieger gelandet war und ebenfalls gesucht wurde, hatte Glück – er konnte seine noch offene Geldstrafe zahlen und als freier Mann ab Dortmund weiterreisen.

Gegen 9:35 Uhr wurde zunächst ein 29-jähriger Bulgare an der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Skopje/ Nordmazedonien vorstellig. Die Überprüfung seiner Person zeigte, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.

Das dortige Amtsgericht hatte ihn bereits im Februar 2022 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte weder gezahlt noch sich den Behörden gestellt.

Nun konnte er die offene Summe von 600 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) flugs begleichen und im Anschluss unbehelligt seine Reise fortsetzen.

Circa eine Stunde später, gegen 10:40 Uhr, erschien ein 46-Jähriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana/ Albanien. Recherchen offenbarten, dass auch ihn eine Staatsanwaltschaft suchen ließ, und zwar die in Karlsruhe, per Haftbefehl.

Bereits im Januar 2009 – sprich: 15 Jahre zuvor! – hatte das Karlsruher Landgericht den Albaner wegen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls zu 6 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach dem Absitzen einer Teilstrafe war er ausgewiesen worden.

Um nun wieder einzufliegen – was im Versuch stecken blieb.

„Die Restfreiheitsstrafe belief sich nun auf 1233 Tage“, erläutert ein Bundespolizeisprecher. Die Beamten nahmen den Verurteilten fest und brachten ihn zurück hinter Gitter – in eine nahe Justizvollzugsanstalt.

PM Bundespolizei DO

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