17.000 Ausländer kreisweit berechtigt: Kreis bietet Integrationsbeauftragten der Städte Aufklärung über neues Staatsangehörigkeitsrecht an

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Integration, Symbolbild, Quelle Pixabay

Austauschtreffen der Integrationsräte und -beauftragten im Kreis Unna:

Mitte September trafen sich Vertreter der Integrationsräte und -beauftragten der 10 Kommunen im Kreis Unna auf Einladung des Fachbereichs Zuwanderung und Integration zu einem gemeinsamen Austausch.

Zwei Themen standen auf der Agenda:

  • die Änderung bzw. Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsrechts zum 27. Juni 2024
  • und das Integrationskonzept Kreis Unna, das aktuell fortgeschrieben wird.

Die Vertreter des Fachbereichs Zuwanderung und Integration boten im Austauschtreffen den Städten und Gemeinden an, bei Informationsveranstaltungen zur Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechtes für potentiell Antragsberechtigte vor Ort teilzunehmen, um über das neue Staatsangehörigkeitsrecht aufzuklären und Fragen zu beantworten. Wie berichtet, betrifft die Neuerung rund 17.000 Ausländer im Kreis.

Darüber hinaus wurde das Vorhaben zum Integrationskonzept für den Kreis Unna „Ankommen, Teilhaben und Gestalten“ vorgestellt. 

Am Ende des Austauschtreffens wurde der Wunsch zu einem regelmäßigen Austausch zwischen den Integrationsräte und -beauftragten zum Ausdruck gebracht. Der Fachbereich Zuwanderung und Integration bot die Zusammenarbeit an, um weitere Formate auf den Weg zu bringen.

Am 27. Juni tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Zentrale Punkte darin: frühere Einbürgerung und Mehrstaatlichkeit.

Das eröffnet die Möglichkeit für hochgerechnet 17.000 im Kreis Unna lebende Ausländer zur Einbürgerung. Die Einbürgerungsbehörde rechnet daher mit vielen Anträgen und langer Bearbeitungsdauer.

„Die Voraussetzungen haben wir geschaffen – wir haben einen Online-Antrag vorbereitet, damit Einbürgerungsanträge direkt über das Internet gestellt werden können“,

so Şengül Ersan, Fachbereichsleiterin Zuwanderung und Integration. „Dennoch rechnen wir mit einem hohen Beratungsbedarf, vielen Nachfragen und einer langen Bearbeitungsdauer. Denn die Anträge werden von uns manuell gesichtet, geprüft und bearbeitet.“

Kernpunkte der Reform

  • Die Bundesregierung will die Mehrstaatigkeit ermöglichen und vollzieht damit einen langen überfälligen Paradigmenwechsel. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein starkes Bekenntnis zu Deutschland. Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht vollständig kappen. Künftig wird von ihnen nicht mehr verlangt, einen Teil ihrer Identität aufzugeben.
  • Mit dem Gesetzentwurf sollen Anreize zur Integration geschaffen werden, statt Hürden aufzubauen und lange Voraufenthaltszeiten zu verlangen. So werden diese vor der Einbürgerung von bisher acht auf fünf Jahre beziehungsweise bei besonders guter Integration auf drei Jahre verkürzt.
  • In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, denn Studien belegen: je früher Kinder und Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, desto besser ihre Bildungschancen.
  • Für ehemalige Gastarbeiter reichen künftig mündliche Sprachkenntnisse. Ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich. Damit würdigt die Bundesregierung die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration für unser Land. In besonderen Härtefällen kann das Einbürgerungserfordernis ausreichender Deutschkenntnisse auf mündliche Kenntnisse reduziert werden.
  • Das Einbürgerungserfordernis der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse wird durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt. Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei Mehrehe oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
  • Es wird klargestellt, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und eine Einbürgerung ausschließen.
  • Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt. Zugleich wird die Liste der abzufragenden Behörden um die Sicherheitsbehörden erweitert, die auch in den Beteiligungsverfahren nach Aufenthalts- und Vertriebenenrecht eingebunden sind.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im parlamentarischen Verfahren geändert bzw. ergänzt. Ein Überblick.

  • Einbürgerungsbewerber müssen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker, insbesondere dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen. Hierdurch soll Einbürgerungsbewerbern deutlich vor Augen geführt werden – gerade auch mit Blick auf die terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023, die antisemitischen und israelfeindlichen Kundgebungen und Ausschreitungen in Deutschland, aber auch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine – dass nur eingebürgert werden darf, wer sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 a StARModG).
  • Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn das Bekenntnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 a StARModG sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklärung inhaltlich unrichtig sind.
  • Für die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten von Gastarbeitern und Vertragsarbeitnehmern gelten die Regelungen für die ehemaligen Gastarbeiter.

Zum Online-Antrag zur Einbürgerung 

Staatsangehörigkeitsgesetz

Quellen: Kreisverwaltung Unna, Bundesregierung

 

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