Zusammen mit zwei weiteren Nordafrikanern ging ein Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Massen zu nachtschlafener Stunde in einer Nachbarstadt auf Diebestour.
Um 04:10 Uhr wurden im Soester Norden aus mehreren Fahrzeugen verschiedenste Gegenstände geklaut, meldet ein Sprecher der Soester Kreisppolizeibehörde.
„Die drei Täter brauchten sich nicht mal Mühe zu geben: Beim Vorbeigehen an den Fahrzeugen mussten sie einfach nur kurz prüfen, ob die Türen verschlossen waren. Das war in einigen Fällen nicht der Fall.“
So konnte das Trio sich diverse Beutestücke einfach so aus den Wagen nehmen.
In einem Fall machten sie die Rechnung jedoch ohne den Inhaber eines Teslas“, berichtet der Polizeisprecher weiter:
„Im Turmwächterweg löste die Alarmanlage des Fahrzeuges aus, als die Täter eine Jacke aus dem Fahrzeug nahmen. Als der herbeigeeilte Besitzer die drei Kriminellen anschrie, ließen sie die Jacke fallen und flüchteten stadteinwärts.
Die sofort verständigte Polizei konnte das Trio am Schleswiger Ring abpassen. Bei sich trugen sie zwar nicht mehr die Jacke des Teslabesitzers, aber doch einiges anderes an Diebesgut.
Unter anderem:
„Mehrere Sonnenbrillen – Schokoladen und Kaugummis – Waschmünzen – Feuerzeuge – Einkaufswagenchips – mehrere Flaschen Parfum – Airpods – mehrere 100 € Bargeld – Taschenlampen – USB-Sticks – Ladekabel.“
Und viele andere Kleinigkeiten.
In diesem Zusammenhang hat die Polizei Soest folgende Bitte:
„Sollten Sie feststellen, dass ihr Fahrzeug durchwühlt wurde oder aber etwas fehlt, melden Sie sich auf der nächsten Polizeidienststelle und erstatten Anzeige oder aber rufen die Polizeiwache an. Sollte an ihrem Fahrzeug oder an ihrem Haus Videoüberwachungsanlagen installiert haben, so werten Sie diese bitte aus und melden verdächtige Personen.
Und: Bitte lassen Sie ihr Fahrzeug unbeaufsichtigt nur verschlossen zurück. Sie machen es den Tätern sonst zu einfach.“ Verschlossene Fahrzeug wurden zumindest in dieser Nacht nicht angegangen.
Asylsuchende aus dem Maghreb
Alle drei Diebe sind Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten. Der Wohnort des Jüngsten, eines erst 15-jährigen Marokkaners, ist derzeit noch unbekannt.
Der zweite Marokkaner (25) ist in der ZUE Soest gemeldet und der 19-jährige Algerier in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Unna-Massen.
Das umfangreiche Diebesgut wurde sichergestellt, das diebische Trio festgenommen – vorläufig, es bestanden keine Gründe für Untersuchungshaft.
Sichere Herkunftsstaaten und kaum Asylaussichten
Die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien gelten seit Januar 2019 als „asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten“.
Der Bundestag beschloss die damalige Einstufung gegen die Stimmen der LINKEN und der Grünen sowie von 11 SPD-Abgeordneten.
https://webtv.bundestag.de/statics/tplayer/latest/production/frame/?id=tv1_7317969_0
In der Debatte betonte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), dass bei Asylanträgen von Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten von vornherein sehr geringe Anerkennungschancen bestünden.
Bei Antragstellern aus Algerien habe die Anerkennungsquote im vergangenen Jahr 1,2 % betragen, bei Marokkanern 2,3 %, bei Tunesiern 1,9 % und bei Georgiern 0,3 %.
Mehr als 97 % der Asylanträge aus diesen Ländern hätten also von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten.
Deshalb sei es richtig und notwendig, diese vier Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
Dies beschleunige die Asylverfahren und trage gegebenenfalls zu einer schnelleren Aufenthaltsbeendigung bei.
Dabei bleibe der individuelle Anspruch auf Asyl auch für Menschen aus diesen Staaten erhalten.
Zugleich könne man sich besser „auf die wirklich berechtigten Asylanträge“ und auf die „Integration der wirklich Schutzbedürftigen“ konzentrieren. Daneben wolle die Bundesregierung mit dem geplanten Fachkräftezuwanderungsgesetz „eine legale Möglichkeit der Zuwanderung beim Arbeitskräftebedarf“ eröffne.
Quellen: Kreispolizei Soest, Deutscher Bundestag
Es gibt keinen, Zitat: „individuelle Anspruch auf Asyl“
Es gibt nur das Grundrecht, einen diesbezüglichen Antrag zu stellen.
Auch die ÖRR lassen immer wieder dahergelaufene Studienabbrecher unwidersprochen etwas von einem „Grundrecht auf Asyl“ faseln.
Das gibt es nicht. Nur das Recht, um Asyl zu bitten. Und dabei ist der Antragsteller in der Bringschuld. Er hat seine Identität nachzuweisen und seine Verfolgung aus politischen Gründen zu belegen, nicht nur zu behaupten.
Und wenn der Antrag abgelehnt wird, hat er für den Vorgang und seinen Aufenthalt zu zahlen, wenn ich das richtig erinnere.
Und sie wurden nicht bestraft 🙂