„Ich möchte ausreisen, liegt zufällig ein Haftbefehl gegen mich vor?“ – Ähem – Ja. Doch wozu hat man Freunde…

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Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto Rinke

„Guten Tag, ich wollte mich erkundigen, ob ein Haftbefehl gegen mich erlassen wurde… ich will nämlich in wenigen Tagen ausreisen.“

Das darf dieser Mann auch, obwohl tatsächlich ein Haftbefehl gegen ihnn vorlag. Aber wozu hat man Freunde?

Am gestrigen Mittag (30. Juli) suchte ein 34-Jähriger die Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Dortmund auf. Er wolle sich erkundigen, ob ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, da er in wenigen Tagen aus dem Bundesgebiet ausreisen wolle.

Mittels eines Fingerabdruckscans wurde die Identität des Türken aus Dortmund zweifelsfrei festgestellt.

Ermittlungen ergaben dann, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund tatsächlich per Haftbefehl nach ihm fahnden ließ: Das Amtsgericht hatte ihn bereits im April 2023 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) verurteilt.

So viel Geld konnte der 34-Jährige nun auf Anhieb nicht auf den Tisch blättern – doch er durfte in der Bundespolizeidienststelle einen Freund kontaktieren, der den gesamten Betrag unverzüglich für seinen Kumpel bezahlte.

Somit konnte dieser einer Ersatzhaftstrafe von 150 Tagen entgehen, und der geplanten Ausreise steht auch nichts mehr im Wege.

Quelle Bundespolizei DO

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