Die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Unna-Massen soll über das Jahr 2024 hinaus weiter betrieben werden. Die Stadt und das Land NRW haben sich auf den Abschluss einer sogenannten Ergänzungsvereinbarung zur Weiterentwicklung der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen verständigt.
Die bisherige Vereinbarung über den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Asylbewerber datiert aus dem Jahr 2014 und läuft Ende dieses Jahres aus.
Der Stadtrat hat dem neuen Nutzungsvertrag in seiner Sitzung am 4. Juli 2024 einstimmig zugestimmt. Die Vereinbarung sieht eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029 mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre vor.
Die EAE wird von der Bezirksregierung Arnsberg im Auftrag des Landes NRW betrieben. Theresa Dietrich von der Bezirksregierung Arnsberg erklärt: „Mit der neuen Vereinbarung können wir einen bereits etablierten Standort zukunftsfest machen.“ Konkret beinhaltet der neue Nutzungsvertrag folgende zentrale Punkte:
Entwicklung der Belegungskapazität
Zurzeit dürfen in Unna-Massen bis zu 800 Menschen – in Spitzenzeiten bis zu 1000 – aufgenommen werden. Eine Kapazität von bis zu 1000 Plätzen ist auch weiterhin vorgesehen.
„Allerdings wird es bei der Aufteilung der Menschen künftig Anpassungen geben“, formuliert die Stadt:
Besonders vulnerable Personengruppen (Frauen/Kinder/Senioren/Familien) sollen zukünftig bei einem sich abzeichnenden Anstieg der Belegungsdichte von über 80 Prozent der maximalen Platzzahl (also über 800) in dafür hergerichteten Wohneinheiten an der Sesekestraße untergebracht werden.
Alternativ wird die Bezirksregierung auf der Fläche südlich des Kindergartengebäudes eine sogenannte Reaktionsfläche herrichten, um dort im Bedarfsfall Raummodule aufstellen zu können, sofern die Unterbringung in den Wohneinheiten der leerstehenden Bestandsgebäude nicht geeignet ist (z.B. Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen). Für einen Zeitraum von maximal drei Monaten im Jahr dürfen deshalb auch bis zu 1100 Menschen aufgenommen werden.
Anrechnung auf die Unterbringungsquote der Stadt Unna
Wie bisher werden auch zukünftig die Kapazitäten der EAE auf die kommunale Unterbringungsverpflichtung der Kreisstadt Unna gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz angerechnet. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen dazu, geflüchtete Menschen aufzunehmen und unterzubringen. Wie viele Geflüchtete eine Kommune aufnehmen muss, richtet sich nach ihrer Einwohnerzahl und Flächengröße. Die Stadt betont:
„Durch die EAE ist die Zahl der Geflüchteten, die Unna zusätzlich aufnehmen und an anderen Orten im Stadtgebiet unterbringen muss, deutlich geringer.“
Dies habe bis dato dazu geführt, dass in Unna anders als in anderen Städten etwa keine Turnhallen für die Unterbringung genutzt oder Zeltstädte errichtet werden mussten.
Sicherheitskräfte, Umfeldmanager und Grünzug
Die Anwohner der Buderussiedlung seien durch Bürgermeister Dirk Wigant bereits aus erster Hand über den neuen EAE-Vertrag informiert worden, erläutert die Stadt.
„Sie begrüßten die Zusage des Landes, künftig Ordnungs- und Sicherheitskräfte entlang des Zaunes und an der Sesekestraße einzusetzen. Außerdem erfuhren sie, dass die Bezirksregierung einen Umfeldmanager einsetzen wird, der als ständiger Ansprechpartner sowohl für die Anwohner als auch für die benachbarte Hochschule fungieren wird.“
Geplant ist zudem ein Grünzug mit einer Mischung aus Zaunelementen und Heckenpflanzungen, um den südlichen Bereich (Hochschule/Wohnen) vom EAE-Gelände abzugrenzen.
Überdies wird der Austausch mit den Anwohnern, der bereits sichtbare Ergebnisse erbracht hat, fortgesetzt, kündigt die Stadt an. „So wurden in den vergangenen Monaten bereits zusätzliche Mülltonnen und kürzlich auch zusätzliche Straßenlaternen aufgestellt – beides auf Anregung von Anwohnern.“
Im Zuge des weiteren Austausches wird auch die Stadt einen Beauftragten für die Belange der Anwohner rund um die EAE benennen.
Hintergrund zur EAE in Unna-Massen
Die Menschen, die der EAE aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum zugewiesen werden, bleiben im Schnitt etwa zwölf Tage in Unna. Ihr Aufenthalt in der EAE dient der Registrierung, der Erstuntersuchung und der Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im Anschluss werden sie in zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) gebracht. Dort bleiben sie bis zur Zuweisung in die Städte und Gemeinden, die sich dann um ihre Unterbringung und Versorgung kümmern.
PM Stadt Unna
[…] Der Rat hatte wie berichtet dem neuen Vertrag in seiner Sitzung am 4. Juli 2024 einstimmig zugestimmt. Die Vereinbarung sieht eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029 mit einer Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre vor. […]