36-Jähriger aus Lünen vergisst Rucksack im Zug und fliegt mit gefälschtem Aufenthaltstitel auf – 4800 Euro „mit Flaschensammeln verdient“

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Zertreutheit mit Folgen.

Am Mittwochabend (29. Mai) vergaß ein Reisender seinen Rucksack in einem Regionalexpress in Richtung Gelsenkirchen. Bundepolizisten fanden und durchsuchten ihn.

Der Rucksack offenbarte ein aufschlussreiches Innenleben: Die Polizisten fanden 4775 Euro Bargeld, einen total gefälschten Aufenthaltstitel sowie diversen Modeschmuck.

Sie stellten alles erst einmal sicher.

Wenig später tauchte ein Mann der Bundespolizeiwache am Gelsenkirchener Hauptbahnhof auf und berichtete, er habe seinen Rucksack im RE2 vergessen. Tatsächlich war es jener Rucksack, den die Bundespolizisten kurz zuvor gefunden und sichergestellt hatten.

Da der Besitzer sich nicht ausweisen konnte, machte er mündliche Angaben zu seinen Personalien: Er sei irakischer Staatsbürger und wohne in Lünen.

Nun begannen die Nachforschungen. Diese ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Münster wegen Nachstellung und das Ausländeramt wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz nach dem 36-Jährigen suchen ließen. Zudem ergaben die Überprüfungen, dass sich der Mann, dessen letzter Wohnsitz in Lünen war, unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.

Als die Polizeibeamten den Iraker mit den Fakten konfrontierten, behauptete er, dass er sein Geld seit mehreren Jahren durch das Sammeln von Flaschen angespart habe. Den gefälschten Aufenthaltstitel und den Modeschmuck habe er für seine Frau erworben.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache wurde der Iraker festgenommen. Die Beamten nahmen seine Fingerabdrücke und fertigten Lichtbilder von ihm an.

Das Bargeld wurde an die Finanzermittlung weitergeleitet, der total gefälschte Aufenthaltstitel sichergestellt. Anschließend überstellten die Uniformierten den 36-Jährigen dem Polizeigewahrsam in Gelsenkirchen zu und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthaltes und Urkundenfälschung ein, berichtet ein Sprecher der Bundespolizei.

Das Weitere obliegt jetzt der Staatsanwaltschaft und der Zentralen Ausländerbehörde Unna.

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