Fünfjähriger in Massen von Pkw erfasst – Ampel zeigte für ihn grün

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Rettungswagen. (Archivbild / Nolte)

In Unna-Massen ist gestern Nachmittag (10. Mai) ein Kind angefahren worden. Der kleine Junge machte nichts falsch – er ging bei Grün über eine Straße.

Der Fünfjährige überquerte gegen 14:10 Uhr bei Grünlicht für Fußgänger die Fahrbahn der Kleistraße in Höhe der Einmündung Massener Hellweg.

„Dabei wurde der Junge von einer 52-jährigen Pkw-Führerin aus Unna übersehen, die vom Massener Hellweg auf die Kleistraße abbiegen wollte“, berichtet ein Sprecher der Polizei Unna am heutigen Samstag, 11. Mai.

Es kam zum Zusammenstoß im Einmündungsbereich – bei glücklicherweise nur geringer Geschwindigkeit.

Der 5-Jährige wurde leicht verletzt. Ein Rettungswagen brachte ihn in eine umliegende Kinderklinik.

„Die Erziehungsberechtigten erhielten Kenntnis vom Sachverhalt“, schließt die Polizei.

Auf die Autofahrerin könnten jetzt entsprechende Konsequenzen zukommen. Die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr hat ihre Rechtsgrundlage im § 229 Strafgesetzbuch (StGB): Wer fahrlässig die Körperverletzung einer anderen Person im Straßenverkehr verursacht, muss demnach mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen.

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